In der Gemeinde Eisenach
| Gemarkung Eisenach, Flur 95 | — 9803 |
| Gemarkung Stockhausen, Flur 1 | — 61/1 |
| Gemarkung Stockhausen, Flur 5 | — 207, 269/1, 272, 274/2, 277, 279, 280/1, 290, 291/3, 291/4, 295, 296, 297, 300/1, 300/2, 301, 302/1, 302/2, 306, 307/1, 320/2, 391/3, 410/1, 454, 455, 487 |
wurde eine
| X | Grenzwiederherstellung |
| X | Abmarkung |
nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) durchgeführt. Über die Liegenschaftsvermessung und deren Ergebnis wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten
| vom 24.10.2024 bis 24.11.2024 |
in der Zeit
| Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
in den Räumen des
| Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur |
| Ulrich Pfeufer, Erich-Krempel-Str. 6, 98527 Suhl |
eingesehen werden.
Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der o. g. Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch erhoben wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Ulrich Pfeufer, Erich-Krempel-Str. 6, 98527 Suhl schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.
Suhl, 10.10.2024
gez. Pfeufer, ÖbV