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Eisenacher Rathauskurier Amtsblatt der Stadt Eisenach
Ausgabe 10/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

der Offenlegung des Ergebnisses der Grenzwiederherstellung und Abmarkung der Verfahrensgebietsgrenze des Flurbereinigungsverfahren Großenlupnitz (AZ 3-2-0310), Grenzzüge 4-6

In der Gemeinde Eisenach

Gemarkung Eisenach,

Flur 95

 — 

9803

Gemarkung

Stockhausen, Flur 1

 — 

61/1

Gemarkung

Stockhausen, Flur 5

 — 

207, 269/1, 272, 274/2, 277, 279, 280/1,

290, 291/3, 291/4, 295, 296, 297,

300/1, 300/2, 301, 302/1, 302/2, 306,

307/1, 320/2, 391/3, 410/1, 454, 455, 487

wurde eine

X

Grenzwiederherstellung

X

Abmarkung

nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) durchgeführt. Über die Liegenschaftsvermessung und deren Ergebnis wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten

vom 24.10.2024 bis 24.11.2024

in der Zeit

Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr

in den Räumen des

Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur

Ulrich Pfeufer, Erich-Krempel-Str. 6, 98527 Suhl

eingesehen werden.

Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der o. g. Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch erhoben wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Ulrich Pfeufer, Erich-Krempel-Str. 6, 98527 Suhl schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.

Suhl, 10.10.2024

gez. Pfeufer, ÖbV