Die neue Kunst- und Kulturförderrichtlinie der Stadt Eisenach bietet mehr Unterstützung für Kulturprojekte. Gefördert werden soll ein attraktives, abwechslungsreiches und kreatives Kunst- und Kulturangebot vor Ort. Die Richtlinie sieht eine fast verdoppeltes Förderbudget vor. Dies betrifft auch den Nachtragshaushalt („Feuerwehrtopf“) für kurzfristige zu beantragende Förderungen während des laufenden Haushaltsjahres.
Wichtige Neuerungen
| • | Erhöhtes Förderbudget: Das Fördervolumen wird deutlich erhöht, um noch mehr kulturelle Projekte zu unterstützen, nachdem es in den vergangenen Jahren zu einem sehr beachtlichen Antragsaufwuchs gekommen ist. |
| • | Keine Förderhöchstsumme: Es gibt keine festgelegte Obergrenze für die Höhe der beantragten Fördermittel. Die Förderanträge werden im Kulturbeirat diskutiert und mit einer Empfehlung an die Gremien des Stadtrates zum Beschluss weitergeleitet. Bei Überzeichnung des Förderbudgets greift gegebenenfalls eine Quotenregelung: Unter dem Aspekt der Gleichbehandlung würden alle beantragten Fördersummen dem Förderbudget angeglichen, falls notwendig. |
| • | Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements: Projekte, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern, werden besonders unterstützt. |
| • | Förderung ganzjähriger Angebote möglich: Über die reine Projektförderung hinausgehend, ist es nun möglich, auch für kontinuierlich im Haushaltsjahr verteilte Angebote Fördermittel zu beantragen, beispielsweise für Laientheaterbühnen mit bis zu ganzjährigem Theaterprogramm oder für Vereine mit bis zu ganzjährigem Vortragsprogramm. |
Was kann gefördert werden?
Gefördert werden allgemein zugängliche Kulturangebote in den Bereichen:
| • | Musik, Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Literatur |
| • | Soziokultur, Brauchtumspflege, Volkskunde, Kulturaustausch |
| • | Museumswesen, Film |
Wichtig ist, dass diese Projekte von öffentlichem Interesse sind und bürgerschaftliches Engagement stärken.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt durch Beratungsangebote, beispielsweise die Vermittlung von Kontakten oder organisatorische, technische oder fachliche Beratung sowie finanzielle Zuwendungen.
Anträge für Jahr 2025 können bis zum 31. März gestellt werden. Für die kommenden Jahre ist die Antragsfrist 15. November des Vorjahres.
Die Antragstellung ist per E-Mail an kultur@eisenach.de möglich. Weitere Informationen sowie die Richtlinie zur Förderung von Kunst und Kultur sind hier zu finden: eisenach.de/kultur/.