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Eisenacher Rathauskurier Amtsblatt der Stadt Eisenach
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

zum Besuch der Grundschulen bzw. des Grundschulteiles der Gemeinschaftsschule der Stadt Eisenach

für das Schuljahr 2025/2026

Alle Kinder, die bis zum 1. August 2025 sechs Jahre alt werden, sind bei der zuständigen Grundschule anzumelden. Ein Kind, das am 30. Juni des Einschulungsjahres mindestens fünf Jahre alt ist, kann auf Antrag der Eltern am 1. August desselben Jahres in die Schule aufgenommen werden. Zur Anmeldung ist die Geburtsurkunde des betreffenden Kindes bzw. das Familienstammbuch vorzulegen.

Unabhängig von den bestehenden Grundschulbezirken ist eine Anmeldung aus dem gesamten Gebiet der Stadt Eisenach am Grundschulteil der Gemeinschaftsschule möglich. Dazu bedarf es keines Gastschulantrages.

Anmeldungen, sofern diese nicht bereits auf anderem Wege vorgenommen wurden, können während den nachfolgend aufgeführten Zeiten in den Schulen vorgenommen werden.

Hinweis:

Grundsätzlich sollten bereits alle Sorgeberechtigten schriftlich durch die zuständige Grundschule zur Anmeldung ihres Kindes aufgefordert worden sein. Sollte dies im Einzelfall noch nicht erfolgt sein bzw. sollten noch Fragen zur zuständigen Grundschule bestehen, wenden Sie sich bitte an die nächstgelegene Grund- oder Gemeinschaftsschule bzw. an die Abteilung Schulverwaltung (Tel.: 03691 670-790; E-Mail: schulverwaltung@eisenach.de).

Die gültige Zuordnung Ihrer Wohnadresse zu einem Grundschulbezirk können Sie auf der nachfolgend aufgeführten Internetseite der Stadt Eisenach einsehen.

https://www.eisenach.de/fileadmin/user_upload/Leben/Bildung/Allgemeinbildende_Schulen

/Anlage_zur_Allgemeinverfuegung_zur_Umsetzung_der_Schulnetzplanung_mit_Begruendungs

teil.pdf

Katja Wolf

Oberbürgermeisterin