| Hier: | Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum 5. Entwurf des Bebauungsplanes nach § 3 Absatz 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu den geänderten Teilen des Planentwurfes nach § 4a Absatz 3 Satz 2 BauGB |
In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Eisenach vom 01.04.2025 wurde mit Beschluss Nr. StR/0130/2025 der 5. Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt und zur Beteiligung von Öffentlichkeit, berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 2 und § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt. Hierbei wurde gemäß § 4a Absatz 3 Satz 2 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Planentwurfes abgegeben werden können.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
| • | im Norden durch die Schillerstraße und das Gelände des Hauptbahnhofes, |
| • | im Osten durch die Aufmündung der Bahnunterführung Langensalzaer Straße auf die Bahnhofstraße und den Eichrodter Weg, |
| • | im Süden durch den Stadtpark und die Moritz-Mitzenheim-Straße und |
| • | im Westen durch die Wartburgallee, das Hotel „Kaiserhof“, das Nikolaitor, die Nikolaikirche und das Gelände des Diakonissenmutterhauses. |
Der zur öffentlichen Auslegung bestimmte 5. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6 „Bahnhofsvorstadt“ - bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen sowie der Begründung mit Umweltbericht -, der Inhalt der Bekanntmachung, die umweltbezogenen Informationen, Untersuchungen und Gutachten sowie die wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange im Internet auf der Homepage der Stadt Eisenach veröffentlicht
vom 05.05.2025 bis einschließlich 12.06.2025
unter https://www.eisenach.de/service/bekanntmachungen.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB erfolgt darüber hinaus die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen zu jedermanns Einsicht in der Stadtverwaltung Eisenach, Fachdienst Stadtentwicklung, 99817 Eisenach, Markt 22, II. Et. (Flurbereich/Schaukästen):
von Montag, den 05.05.2025 bis Donnerstag, den 12.06.2025
zu den folgenden Sprechzeiten:
| Montag - Mittwoch | 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr |
| Donnerstag | 9 bis 12 und 13 bis 16 Uhr |
| Freitag | 9 bis 12 Uhr |
sowie nach individueller Vereinbarung unter Tel. 03691/670-503 oder per E-Mail unter stadtentwicklung@eisenach.de.
Hinweis: Die DIN 4109-2018 wird zur Einsichtnahme ausschließlich im Rahmen des zusätzlichen Informationsangebotes bereitgehalten.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen (gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB) sind vorhanden:
Schutzgut Tiere (Arteninventar, insbesondere Vogel- und Fledermausarten (artenschutzrechtl. Fachbeitrag), Schutzstatus, Flugverhalten, Jagdreviere, Quartiere und Brutplätze, Auswirkungen der Planung, artenschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen)
Schutzgut Pflanzen (Biotoptypenkartierung und Bewertung, Arteninventar; Gehölzbestand und -schutz; biologische Vielfalt, Auswirkungen der Planung, grünordnerische Maßnahmen)
Schutzgut Boden (Leitbödenformen, Geologie, Versiegelungsgrad, Altlastenstandorte und -verdachtsflächen, Gefährdungsabschätzungen, Dokumentation abgeschlossener Altlastensanierungsverfahren, Auswirkungen der Planung)
Schutzgut Wasser (Überschwemmungsgebiet der Hörsel, Grundwasserführung, -fließrichtung, -neubildungsrate, Vorbelastungen, Auswirkungen der Planung auf Niederschlagsversickerung und Grundwasserneubildung, Starkregenanalyse)
Schutzgut Klima/ Luft (klimatische Verhältnisse, Klimatope, mesoklimatische Verhältnisse, Frischluftaustausch, Vorbelastung, Auswirkungen der Planung)
Schutzgut Landschaft (Landschaftsbild, landschaftsprägende Elemente, Auswirkungen auf das Landschaftsbild durch Planung)
Schutzgut Mensch (Vorbelastung durch Lärm, Schallimmissionsprognose zur Verkehrslärmbelastung Straße /Schiene und Lärmkontingentierung gewerblich genutzter Flächen, Prüfung auf Lärmvorsorgeansprüche nach der 16. BImSchV - Lärmfolgemaßnahmen, Verkehrsuntersuchung 2022: Bestandsanalyse; Prognose Verkehrsbelastung, Auswirkungen auf Planung)
Schutzgut Kultur- und Sachgüter (Bestand denkmalgeschützter baulicher Anlagen, Erhalt der städtebaulichen Eigenart)
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern (Natura-2000- Gebiete, Aussagen zur Anwendung der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung in der bebauten Ortslage)
Während der Veröffentlichungsfrist können gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB von jedermann Anregungen, jedoch nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Entwurfs, vorgebracht und Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen per E-Mai an die Adresse stadtentwicklung@eisenach.de übermittelt oder können auf dem Postweg an die Stadtverwaltung Eisenach, Fachdienst Stadtentwicklung, PF 101462, 99804 Eisenach, gesendet oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift vorgetragen werden.
Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
gez. Christoph Ihling
Oberbürgermeister
Hinweise zum Datenschutz:
Im Rahmen der Beteiligung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c und e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 16 Abs. 1 Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG). Mit der Abgabe von Stellungnahmen im Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden die personenbezogenen Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse) für die gesetzlich bestimmten Dokumentations- und Informationspflichten genutzt und bis zur Rechtskraft/Bestandskraft der Satzung gespeichert. Die Daten werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Die Daten werden darüber hinaus verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren. Es besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme ohne die Angaben personenbezogener Daten abzugeben. In diesem Fall kann jedoch keine Mitteilung erfolgen.