auf der Grundlage des § 2 (2) i.V. mit dem § 22 (3)
der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)
Mit Beschluss-Nr. StR/0131/2025 vom 01.04.2025 hat der Stadtrat der Stadt Eisenach die Vergabe des Straßennamens
Pfalzgasse
für die Straße in der Gemarkung Neukirchen, Flur 1, Flurstück 107/2 beschlossen.
Die Namenvergabe „Pfalzgasse“ erfolgt für den Bereich zwischen der Hohenlohestraße und der L 1016. Die Lage ist auf dem Flurkartenauszug ersichtlich.
Die Straßennamensvergabe „Pfalzgasse“ wird am Tag nach der Bekanntgabe wirksam.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadtverwaltung Eisenach, Markt 2, 99817 Eisenach erhoben werden.
In Vertretung
Steffen Liebendörfer
Bürgermeister