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Eisenacher Rathauskurier Amtsblatt der Stadt Eisenach
Ausgabe 6/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Allgemeinverfügung der Stadtverwaltung Eisenach zur Umbenennung eines Straßenabschnittes

auf der Grundlage des § 2 (2) i.V. mit dem § 22 (3)

der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)

Mit Beschluss-Nr. StR/0131/2025 vom 01.04.2025 hat der Stadtrat der Stadt Eisenach die Vergabe des Straßennamens

Pfalzgasse

für die Straße in der Gemarkung Neukirchen, Flur 1, Flurstück 107/2 beschlossen.

Die Namenvergabe „Pfalzgasse“ erfolgt für den Bereich zwischen der Hohenlohestraße und der L 1016. Die Lage ist auf dem Flurkartenauszug ersichtlich.

Die Straßennamensvergabe „Pfalzgasse“ wird am Tag nach der Bekanntgabe wirksam.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadtverwaltung Eisenach, Markt 2, 99817 Eisenach erhoben werden.

In Vertretung

Steffen Liebendörfer

Bürgermeister