Friedhelm Göpel (Fachdienstleiter Ordnungsrecht) und Oberbürgermeisterin Katja Wolf am Nikolaitor
Ab dem 1. August wird die Verkehrsführung im Bereich des Eisenacher Karlsplatzes und des Nikolaitors geändert. Auto- und Fahrradfahrer*innen fahren nun aus der Bahnhofstraße kommend durch das große Tor in Richtung Karlsplatz und Innenstadt.
Außerdem gilt ab 1. August die Einbahnstraßenregelung vom Nikolaitor kommend in der Nicolaistraße in Richtung Sophienstraße. Das historische (kleine) Tor des Nikolaitors bleibt für den Fahrzeugverkehr weiterhin geschlossen, lediglich Fahrradfahrer*innen können dieses passieren.
Für Autofahrerinnen und Autofahrer, die aus der Wartburgallee links auf den Karlsplatz abbiegen wollen, ist dies weiterhin nicht möglich. Diese Verkehrsteilnehmer*innen müssen über die Müllerstraße oder Bahnhofstraße und Rennbahn in Richtung Innenstadt fahren.
Noch in der Prüfung durch die Polizei ist die Regelung, Tempo 20 in diesem Bereich der Innenstadt einzuführen. Die Stadt rechnet in gut zwei Wochen mit einer Festlegung.
Im Zuge der Freigabe der Friedrich-Naumann-Brücke am 2. August soll auch die dortige 30-Zone ausgeweitet werden. Somit ergibt sich die Möglichkeit, die bestehenden Tempo-30-Regelungen nördlich und südlich der Hörsel miteinander zu kombinieren und dabei auf eine Verkehrsberuhigung der Wohngebiete weiter hinzuwirken.
Markanteste Veränderung wird hierbei unter anderem die Integration der kompletten Tiefenbacher Allee sowie des Kreuzungsbereiches Friedhofstraße/Wartenberg in die Tempo-30-Zone. Zudem wird an sämtlichen Knotenpunkten der neuen Großzone die Vorfahrt auf rechts vor links umgestellt. Zu positiven Effekten soll auch die Fahrtrichtungsänderung der Einbahnstraßenregelung in der Scheidlerstraße führen. Mit dem Einfahren über die Ebertstraße und das Ausfahren über die Stresemannstraße sollen die Verkehrsströme besser fließen können.
Die Kurzzeitparkplätze im Wohngebiet nördlich der Hörsel entfallen weitestgehend. Dementgegen wird punktuell auf die flächendeckende Einrichtung (Zonenbeschilderung) von eingeschränkten Halteverboten im Bereich Ebertstraße, Friesstraße, Scheidlerstraße sowie Teilstücken von Tiefenbacher Allee und Am Wartenberg gesetzt, um die Verkehrswege freizuhalten. Entsprechende Beschilderungen werden aufgestellt.