Titel Logo
Eisenacher Rathauskurier Amtsblatt der Stadt Eisenach
Ausgabe 9/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

der Offenlegung der Grenzfeststellung,

Grenzwiederherstellung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen

In der

Gemeinde

Eisenach

Gemarkung

Stockhausen

Flur 4

Flurstück 477/2

wurde eine

Grenzfeststellung

X

Grenzwiederherstellung

X

Abmarkung

nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 14 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten

vom 21.09. bis 21.10.2023

in der Zeit

von 09.00 bis 15.00 Uhr (oder nach Vereinbarung)

in den Räumen des

Dipl.-Ing.(FH) Frank Kirsch,

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Clemensstraße 7, 99817 Eisenach

eingesehen werden.

Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

____________________________________________________________________________________________________________________