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Ebelebener Bezirksblatt
Ausgabe 1/2024
Amtlicher Teil
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Stadtrat Ebeleben - 14.12.2023

Abwägungsbeschluss vorhabensbezogener Bebauungsplan „Solarpark Ebeleben" der Stadt Ebeleben

Hier: Beschlussfassung

Sach- und Rechtslage:

Der Stadtrat der Stadt Eheleben beschloss in seiner Sitzung am 10.11.2022 das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Eheleben" einzuleiten. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 23.11.2022 im Amtsblatt ortsüblich bekannt gemacht.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB lagen die Unterlagen über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, der Auswirkungen und Lösungen für die Neugestaltung des Plangebietes zur Einsichtnahme und Erörterung vom 05.12.2022 bis einschließlich 13.01.2023 aus.

Die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 06.01.2023 beteiligt.

Die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wurden bei der Überarbeitung des Vorentwurfs zum Entwurf berücksichtigt.

Die ermittelten Umweltbelange wurden im Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan und Artenschutzfachbeitrag sowie dessen Anlagen dargelegt und bewertet, Vermeidungsmaßnahmen wurden ausgewiesen und der naturschutzfachliche Ausgleich ermittelt, sowie durch entsprechende Maßnahmen festgesetzt. Aufgrund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt die Stadt Eheleben zur Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß § 2 (4) Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsg rad fürdie Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass keine weiteren Ermittlungen im Rahmen des in Rede stehenden Planverfahrens vorgesehen sind:

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Ebeleben" Stand vom 02.04.2023 bestehend aus der Planzeichnung und der städtebaulichen Begründung, dem Umweltbericht mit integrierten Artenschutzfachbeitrag sowie dessen Anlagen wurden vom Stadtrat der Stadt Eheleben in seiner Sitzung am 11.05.2023 gebilligt.

Der Entwurf wurde zur förmlichen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB bestimmt.

Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 12.06.2023 bis zum 14.07.2023 statt. Mit Schreiben vom 06.06.2023 wurden die Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Ebeleben", entsprechend § 4a (2) BauGB parallel beteiligt.

Die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wurden dem Stadtrat zur Prüfung und Abwägung am 06.12.2023 übersandt.

BESCHLUSS:

„Der Stadtrat der Stadt Ebeleben beschließt gem. § 1 (7) in Verbindung § 3 (2) BauGB die Abwägung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Ebeleben" der Stadt Ebeleben.

Die Planzeichnung mit der städtebaulichen Begründung, der Umweltbericht mit integrierten Artenschutzfachbeitrag sowie die Anlagen sind anzupassen und der Satzungsbeschluss vorzubereiten.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Ergebnis der Abwägung den Beteiligten durch ein entsprechendes Anschreiben mitzuteilen."

Rechtsgrundlagen:

Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBI. S. 501) in der

Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBI. S. 127)