Hier: Beschlussfassung Abwägungs- und Feststellungsbeschluss
Erläuterungen/ Beschlussbegründungen:
Der Stadtrat der Stadt Ebeleben beschloss in seiner Sitzung am 10.11.2022 das Verfahren zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Ebeleben einzuleiten. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 23.11.2022 im Amtsblatt ortsüblich bekannt gemacht. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB lagen die Unterlagen über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, der Auswirkungen und Lösungen für die Neugestaltung des Plangebietes zur Einsichtnahme und Erörterung vom 05.12.2022 bis einschließlich 13.01.2023 aus. Die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 06.01.2023 beteiligt.
Die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wurden bei der Überarbeitung des Vorentwurfs zum Entwurf berücksichtigt. Die ermittelten Umweltbelange wurden im Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan und Artenschutzfachbeitrag für die 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Ebeleben und den parallel erarbeiteten vorhabenbezogenen Bebauungsplan integriert.
Der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Ebeleben wurden vom Stadtrat der Stadt Ebeleben in seiner Sitzung am 11.05.2023 gebilligt und zur förmlichen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB bestimmt. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 12.06.2023 bis zum 14.07.2023 statt. Mit Schreiben vom 06.06.2023 wurden die Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt [beleben entsprechend § 4 (2) BauGB beteiligt.
Die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wurden dem Stadtrat zur Prüfung und Abwägung am 06.12.2023 übersandt.
BESCHLUSS:
„Der Stadtrat der Stadt Ebeleben
beschließt in seiner öffentlichen Sitzung:
| a) | Die Abwägung der zum Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Solarpark Ebeleben" der Stadt Ebeleben während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen nach pflichtgemäßer Prüfung gemäß § 1 (7) BauGB. |
| Die berücksichtigten, teilweise berücksichtigten und nicht berücksichtigten Stellungnahmen einschließlich der Abwägung der Stadt Ebeleben sind Bestandteil des Abwägungsprotokolls und liegen der Verfahrensakte bei. Die Mitteilung des Abwägungsergebnisses hat gemäß § 3 (2) Satz 4 BauGB zu erfolgen. |
| b) | Der Inhalt der Planzeichnung (Teil 1) wird hiermit abschließend beschlossen. |
| c) | Die Begründung wird gebilligt." |
Rechtsgrundlagen:
Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBI. S. 501) in der
Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBI. S. 127)