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Ebelebener Bezirksblatt
Ausgabe 1/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Waldgenossenschaft Wiedermuth

Die Waldgenossenschaft Wiedermuth beabsichtigt, bei der Obersten Forstbehörde die Erstellung eines Eintragungsersuchens an das zuständige Grundbuchamt zu beantragen.

Hierzu werden die nachfolgenden Verzeichnisse, vor der Übermittlung an die Oberste Forstbehörde, für die Dauer von vier Wochen zur Einsichtnahme durch die Mitglieder und sonstige Personen, die ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme haben, öffentlich ausgelegt.

Verzeichnis zur Gesamthand gehörenden Grundstücke (Bestandsverzeichnis) und

Verzeichnis der Mitglieder der Gesamthand mit Namen, Anschrift, Geb.-Dat. und Höhe der Anteile (Anteilsverzeichnis)

Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom 18.01.2024 bis 15.02.2024

Ort der Auslegung:

Stadt Ebeleben

Rathausstr. 2, 99713 Ebeleben

Innerhalb der Auslegungsfrist können Einwendungen geltend gemacht werden.

Nach Ablauf der Aushangfrist übermittelt die Waldgenossenschaft die Verzeichnisse an die Oberste Forstbehörde, wenn gegen die Verzeichnisse keine Einwendungen geltend gemacht wurden.

Waldgenossenschaft Wiedermuth

gez. Hermann

stellv. Vorsitzender