Der Gemeinderat der Gemeinde Abtsbessingen hat in seiner Sitzung am 10.12.2024 mit Beschluss Nr. 38-2024 die
Satzung über die Erhebung
der Grundsteuern und Gewerbesteuer
(Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Abtsbessingen
beschlossen.
Die Satzung ist zur rechtsaufsichtlichen Anzeige vorgelegt worden.
Am 17.12.2024 erfolgte die Eingangsbestätigung.
Die Satzung kann bekanntgemacht werden. (§ 21 Abs. 3 ThürKO)
Die Satzung wird hiermit nachfolgend bekanntgemacht.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzungen von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen in Bezug auf die Hebesatz- Satzung wird gem. § 21 Abs. 4 ThürKO hingewiesen.
Ebeleben, d. 18.12.2024
J. Kumpf
Bürgermeisterin