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Ebelebener Bezirksblatt
Ausgabe 1/2025
Amtlicher Teil
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Mitteilungen

Hier für die Gemeinde Abtsbessingen

Der Gemeinderat der Gemeinde Abtsbessingen hat in seiner Sitzung am 10.12.2024 mit Beschluss Nr. 38-2024 die

Satzung über die Erhebung

der Grundsteuern und Gewerbesteuer

(Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Abtsbessingen

beschlossen.

Die Satzung ist zur rechtsaufsichtlichen Anzeige vorgelegt worden.

Am 17.12.2024 erfolgte die Eingangsbestätigung.

Die Satzung kann bekanntgemacht werden. (§ 21 Abs. 3 ThürKO)

Die Satzung wird hiermit nachfolgend bekanntgemacht.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzungen von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen in Bezug auf die Hebesatz- Satzung wird gem. § 21 Abs. 4 ThürKO hingewiesen.

Ebeleben, d. 18.12.2024

J. Kumpf

Bürgermeisterin