Der Gemeinderat der Gemeinde Abtsbessingen hat in seiner Sitzung am 29.10.2024 mit Beschluss Nr. 20-2024 die
Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung
für Mitglieder von Wahlausschüssen und Wahlvorständen
bei allgemeinen Wahlen und
Abstimmungen der Gemeinde Abtsbessingen
beschlossen.
Die Satzung ist zur rechtsaufsichtlichen Anzeige vorgelegt worden.
Am 05.12.2024 erfolgte die Eingangsbestätigung.
Die Satzung kann bekanntgemacht werden. (§ 21 Abs. 3 ThürKO)
Die Satzung wird hiermit nachfolgend bekanntgemacht.
Ebeleben, d. 08.01.2025
J. Kumpf
Bürgermeisterin