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Ebelebener Bezirksblatt
Ausgabe 1/2025
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Hier für die Gemeinde Abtsbessingen

Der Gemeinderat der Gemeinde Abtsbessingen hat in seiner Sitzung am 29.10.2024 mit Beschluss Nr. 20-2024 die

Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung

für Mitglieder von Wahlausschüssen und Wahlvorständen

bei allgemeinen Wahlen und

Abstimmungen der Gemeinde Abtsbessingen

beschlossen.

Die Satzung ist zur rechtsaufsichtlichen Anzeige vorgelegt worden.

Am 05.12.2024 erfolgte die Eingangsbestätigung.

Die Satzung kann bekanntgemacht werden. (§ 21 Abs. 3 ThürKO)

Die Satzung wird hiermit nachfolgend bekanntgemacht.

Ebeleben, d. 08.01.2025

J. Kumpf

Bürgermeisterin