| hier: | Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB |
Der Stadtrat der Stadt Ebeleben hat in seiner Sitzung am 23.02.2023 die Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ebeleben beschlossen und das gesetzlich erforderliche Planverfahren gemäß BauGB damit eingeleitet.
Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Vorbereitung zur Errichtung einer Freiland-Photovoltaikanlage in einer Größe von ca. 51,5 ha südlich der Ortslage von Rockensußra. Parallel mit der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt derzeit die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaikfreiflächenanlage Rockensußra“ der Stadt Ebeleben.
Der Stadtrat der Stadt Ebeleben hat in seiner Sitzung am 14.09.2023 den Planentwurf des o.g. Bauleitplanes gebilligt und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen.
Der Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung mit Begründung, Umweltbericht und Anlage sowie alle wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen des Planverfahrens werden Ihnen gemäß § 3 (2) BauGB im Zeitraum:
| vom 12.10.2023 bis 15.11.2023 |
öffentlich im Internet unter der Adresse: www.ebeleben.de
www.ebeleben.de/bauleitplanung/liste.html
zur Einsichtnahme bereitgestellt.
Als zusätzliches Informationsangebot werden die o.g. Planungsunterlagen im gleichen Zeitraum an nachfolgender Stelle, innerhalb der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt; fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder nach gesonderter Terminabsprache möglich:
Stadtverwaltung Ebeleben (Bauverwaltung),
Rathausstraße 02, 99713 Ebeleben
| Montag | geschlossen |
| Dienstag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Freitag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Stellungnahmen können während der o.g. Frist von jedermann abgegeben werden. Die Übermittlung der Stellungnahmen sollte vorrangig auf elektronischem Wege an stadtverwaltung@ebeleben.de erfolgen. Außerdem können Stellungnahmen schriftlich an die Stadt Ebeleben, Rathausstraße 2, 99713 Ebeleben oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Stadt Ebeleben unberücksichtigt bleiben können.
Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren gemäß § 7 (3) Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen der Planverfahren sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:
Umweltbericht zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Ebeleben mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und sonstigen Sachgüter sowie die ntersuchung zu Potenzialflächen für PV-Freiflächenanlagen im Gebiet der Stadt Ebeleben;
die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen Bodenschutz/Altlasten, Geologie, Arten- und Naturschutz, Immissionsschutz, Wasserrecht, verkehrliche Erschließung, Ver- und Entsorgung.
Anlage: Übersichts- und Lageplan
Ebeleben, 04.10.2023
gez. Gröbel
Bürgermeister