| hier: | Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB |
Der Stadtrat der Stadt Ebeleben hat in seiner Sitzung am 10.11.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaikfreiflächenanlage Rockensußra“ der Stadt Ebeleben beschlossen und das gesetzlich erforderliche Planverfahren gemäß BauGB damit eingeleitet.
Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Vorbereitung zur Errichtung einer Freiland-Photovoltaikanlage in einer Größe von ca. 51,5 ha südlich der Ortslage von Rockensußra. Parallel mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaikfreiflächenanlage Rockensußra“ der Stadt Ebeleben erfolgt derzeit die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ebeleben.
Der Stadtrat der Stadt Ebeleben hat in seiner Sitzung am 14.09.2023 den Planentwurf des o.g. Bauleitplanes gebilligt und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaikfreiflächenanlage Rockensußra“, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht mit Grünordnungsplan und Artenschutzfachbeitrag sowie alle wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen des Planverfahrens werden Ihnen gemäß § 3 (2) BauGB im Zeitraum:
| vom 12.10.2023 bis 15.11.2023 |
öffentlich im Internet unter der Adresse: www.ebeleben.de
www.ebeleben.de/bauleitplanung/liste.html
zur Einsichtnahme bereitgestellt.
Als zusätzliches Informationsangebot werden die o.g. Planungsunterlagen im gleichen Zeitraum an nachfolgender Stelle, innerhalb der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt; fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder nach gesonderter Terminabsprache möglich:
Stadtverwaltung Ebeleben (Bauverwaltung),
Rathausstraße 02, 99713 Ebeleben
| Montag | geschlossen |
| Dienstag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Freitag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Stellungnahmen können während der o.g. Frist von jedermann abgegeben werden. Die Übermittlung der Stellungnahmen sollte vorrangig auf elektronischem Wege an stadtverwaltung@ebeleben.de erfolgen. Außerdem können Stellungnahmen schriftlich an die Stadt Ebeleben, Rathausstraße 2, 99713 Ebeleben oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Stadt Ebeleben unberücksichtigt bleiben können.
Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen der Planverfahren sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:
der Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Photovoltaikfreiflächenanlage Rockensußra“
mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kulturund sonstigen Sachgüter sowie der Grünordnungsplan mit Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung und ein Artenschutzfachbeitrag;
die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen Bodenschutz/Altlasten, Geologie, Arten- und Naturschutz, Immissionsschutz, Wasserrecht, verkehrliche Erschließung, Ver- und Entsorgung.
Anlage: Übersichts- und Lageplan
Ebeleben, 04.10.2023
gez. Gröbel
Bürgermeister