| Hier: | Abwägungs- und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB |
Beschlussbegründung:
Die Erforderlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Tuchberg" OT Thüringenhausen der Stadt Ebeleben wird durch den Stadtrat der Stadt Ebeleben gemäß § 1 (3) BauGB gesehen und wie folgt begründet:
Die Aufstellung des o.a. Bauleitplanes ist erforderlich, um die weitere städtebauliche Entwicklung der Stadt Ebeleben im festgesetzten räumlichen Geltungsbereich für künftige Vorhaben gemäß §29 BauGB nach den Vorgaben des Baugesetzbuches vorzubereiten und ist in der Begründung ausführlich erläutert.
Das Planverfahren hat formell und materiell einen Stand erreicht, der den Abwägungs- und Satzungsbeschluss ermöglicht und erfordert.
BESCHLUSSTEXT:
„Der Stadtrat der Stadt Ebeleben beschließt in seiner öffentlichen Sitzung:
| a) | Die Abwägung der zum Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Tuchberg" OT Thüringenhausen der Stadt Ebeleben während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) und § 4a (3) BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen nach pflichtgemäßer Prüfung gemäß § 1 (7) BauGB. Die berücksichtigten, teilweise berücksichtigten und nicht berücksichtigten Stellungnahmen einschließlich der Abwägung der Stadt Ebeleben sind Bestandteil des Abwägungsprotokolls und liegen der Verfahrensakte bei. Die Mitteilung des Abwägungsergebnisses hat gemäß § 3 (2) Satz 4 BauGB zu erfolgen. |
| b) | Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind erforderlich und zur Zeit verfügbar: Regionalplan Nordthüringen (RP-NT 2012), Umweltbericht mit Grünordnungsplan und Artenschutzfachbeitrag zum Bebauungsplan „Am Tuchberg" mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und sonstigen Sachgütern; die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen Bodenschutz/Altlasten, Geologie, Arten- und Naturschutz, Immissionsschutz, Wasserwirtschaft, Ver- und Entsorgung. Auf Grund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt die Stadt Ebeleben zur Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß § 2 (4) Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für die Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass keine weiteren Ermittlungen oder Ausführungen im Rahmen des in Rede stehenden Planverfahrens vorgesehen sind. |
| c) | Der Inhalt der Planzeichnung (Teil 1) und der Textlichen Festsetzungen (Teil 3) wird gemäß § 10 BauGB i.V.m. § 19 ThürKO als Satzung beschlossen. |
| d) | Die Begründung wird gebilligt." |
Rechtsgrundlagen:
Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBI. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vorn 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBI. S. 127)
| Abstimmungsergebnis | |
| Gesetzliche Anzahl der Ratsmitglieder | 16 |
| Anwesende Ratsmitglieder | 13 |
| JA - Stimmen | 13 |
| NEIN - Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 0 |
| Bemerkungen zur Abstimmung: Aufgrund des § 38 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) waren keine Mitglieder des Stadtrates von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. | |
ausgefertigt am: 14.09.2023
Steffen Gröbel — - Siegel -
Bürgermeister