| Hier: | Abwägungs- und Satzungsbeschluss gemäß § 34 (6) i.V.m. § 10 BauGB |
Beschlussbegründung:
Die Erforderlichkeit zur Aufstellung der Ergänzungssatzung „Brunnenstraße" OT Gundersleben der Stadt Ebeleben gemäß § 34 (4) Nr. 3 BauGB wird durch den Stadtrat der Stadt Ebeleben gemäß § 1 (3) BauGB gesehen und wie folgt begründet:
Die Aufstellung der o.a. Satzung ist erforderlich, um die weitere städtebauliche Entwicklung der Stadt Ebeleben im festgesetzten räumlichen Geltungsbereich für künftige Vorhaben gemäß § 29 BauGB nach den Vorgaben des Baugesetzbuches vorzubereiten und ist in der Begründung ausführlich erläutert.
Das Planverfahren hat formell und materiell einen Stand erreicht, der den Abwägungs- und Satzungsbeschluss ermöglicht und erfordert.
BESCHLUSSTEXT:
„Der Stadtrat der Stadt Ebeleben beschließt in seiner öffentlichen Sitzung:
| a) | Die Abwägung der zum Entwurf zur Aufstellung der Ergänzungssatzung „Brunnenstraße" OT Gundersleben der Stadt Ebeleben gemäß § 34 (4) Nr. 3 BauGB während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) und § 4a (3) BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen nach pflichtgemäßer Prüfung gemäß § 1 (7) BauGB. Die berücksichtigten, teilweise berücksichtigten und nicht berücksichtigten Stellungnahmen einschließlich der Abwägung der Stadt Ebeleben sind Bestandteil des Abwägungsprotolcolls und liegen der Verfahrensakte bei. Die Mitteilung des Abwägungsergebnisses hat gemäß § 3 (2) Satz 4 BauGB zu erfolgen. |
| b) | Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind erforderlich und zur Zeit verfügbar: Regionalplan Nordthüringen (RP-NT 2012), Offenlandbiotopkartierung, wirksamer Flächennutzungsplan für den Ortsteil Gundersleben, Grünordnungsplan und Stellungnahmen der Fachbehörden. Auf Grund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt die Stadt Ebeleben zur Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß § 2 (4) Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für die Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass keine weiteren Ermittlungen oder Ausführungen im Rahmen des in Rede stehenden Planverfahrens vorgesehen sind. |
| c) | Der Inhalt der Planzeichnung (Teil 1) und der Textlichen Festsetzungen (Teil 3) wird gemäß § 34 (6) i.V.m. § 10 BauGB sowie i.V.m. § 19 ThürKO als Satzung beschlossen. |
| d) | Die Begründung wird gebilligt." |
Rechtsgrundlagen:
Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBI. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBI. S. 127)
| Abstimmungsergebnis | |
| Gesetzliche Anzahl der Ratsmitglieder | 16 |
| Anwesende Ratsmitglieder | 13 |
| JA - Stimmen | 13 |
| NEIN - Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 0 |
| Bemerkungen zur Abstimmung: Aufgrund des § 38 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) waren keine Mitglieder des Stadtrates von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. | |
ausgefertigt am: 14.09.2023
Steffen Gröbel — - Siegel -
Bürgermeister