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Ebelebener Bezirksblatt
Ausgabe 10/2024
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Mit Beschluss vom 25.04.2024 Nr. 03-28-2024 und 04-28-2024 hat der Stadtrat der Stadt Ebeleben die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2022 der Stadt Ebeleben, die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2022 und die Entlastung des Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen.

Die festgestellte Jahresrechnung mit ihren Anlagen, der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes, der Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung 2022 sowie die Beschlüsse über die Entlastung des Bürgermeisters und des Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2022 liegen öffentlich aus und können gemäß § 80 Absatz 4 der Thüringer Kommunalordnung vom 22.05.2024 bis 11.06.2024 während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung, Rathausstr. 2, 99713 Ebeleben (Zimmer 205), eingesehen werden.

Gröbel

Bürgermeister