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Ebelebener Bezirksblatt
Ausgabe 10/2024
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Stadtverwaltung Ebeleben - Wahlamt

Öffentliche Bekanntmachungen

Hier für die Stadt Ebeleben

Die 2. Sitzung des Wahlausschusses findet am Montag, d. 27. Mai 2024 um 15:00 Uhr im Sitzungsraum (Bauverwaltung) der Stadtverwaltung Ebeleben statt.

Die Mitglieder des Wahlausschusses sowie die Beauftragten der eingereichten Wahlvorschläge sind hiermit eingeladen.

Der Wahlausschuss ist bei Anwesenheit des Vorsitzenden ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Beisitzer beschlussfähig. Er beschließt mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

Tagesordnung:

-

Feststellung des Wahlergebnisses

(§§ 4, Abs. 5 Nr. 2, 9 Abs. 5 ThürKWG) für

a)

Stadtratsmitgliederwahl

b)

Ortsteilratsmitgliederwahl

c)

Ortsteilbürgermeisterwahl

d)

Bürgermeisterwahl

Die Sitzung ist öffentlich.

Ebeleben, d. 14.05.2024

Probst

stellv. Wahlleiter

Hier für die Gemeinde Abtsbessingen

Die 2. Sitzung des Wahlausschusses findet am Sonntag, d. 26. Mai 2024 um 19:00 Uhr im Wahllokal (Bürgertreff, Lindenplatz 8a) in Abtsbessingen statt.

Die Mitglieder des Wahlausschusses sowie die Beauftragten der Wahlvorschläge sind hiermit eingeladen.

Der Wahlausschuss ist bei Anwesenheit des Vorsitzenden ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Beisitzer beschlussfähig. Er beschließt mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

Tagesordnung:

-

Feststellung des Wahlergebnisses

(§§ 4, Abs. 5 Nr. 2, 9 Abs. 5 ThürKWG)

für die Gemeinderatsmitgliederwahl

Die Sitzung ist öffentlich.

Ebeleben, d. 14.05.2024

gez. i.A. Probst

Hier für die Gemeinde Bellstedt

Die 2. Sitzung des Wahlausschusses findet am Sonntag, d. 26. Mai 2024 um 19:00 Uhr im Bürgerhaus der Gemeinde Bellstedt statt.

Die Mitglieder des Wahlausschusses sowie die Beauftragten der Wahlvorschläge sind hiermit eingeladen.

Der Wahlausschuss ist bei Anwesenheit des Vorsitzenden ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Beisitzer beschlussfähig. Er beschließt mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

Tagesordnung:

-

Feststellung des Wahlergebnisses

(§§ 4, Abs. 5 Nr. 2, 9 Abs. 5 ThürKWG)

für die Gemeinderatsmitgliederwahl

Die Sitzung ist öffentlich.

Ebeleben, d. 14.05.2024

gez. i.A. Probst

Hier für die Gemeinde Freienbessingen

Die 2. Sitzung des Wahlausschusses findet am Sonntag, d. 26. Mai 2024 um 19:00 Uhr in der Gaststätte, Hauptstr. 15, Freienbessingen statt.

Die Mitglieder des Wahlausschusses sowie die Beauftragten der Wahlvorschläge sind hiermit eingeladen.

Der Wahlausschuss ist bei Anwesenheit des Vorsitzenden ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Beisitzer beschlussfähig. Er beschließt mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

Tagesordnung:

-

Feststellung des Wahlergebnisses

(§§ 4, Abs. 5 Nr. 2, 9 Abs. 5 ThürKWG)

für die Gemeinderatsmitgliederwahl

Die Sitzung ist öffentlich.

Ebeleben, d. 14.05.2024

gez. i.A. Probst

Hier für die Gemeinde Holzsußra

Die 2. Sitzung des Wahlausschusses findet am Sonntag, d. 26. Mai 2024 um 19:00 Uhr in der Gaststätte „Zum Urtal“ Holzsußra statt.

Die Mitglieder des Wahlausschusses sowie die Beauftragten der Wahlvorschläge sind hiermit eingeladen.

Der Wahlausschuss ist bei Anwesenheit des Vorsitzenden ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Beisitzer beschlussfähig. Er beschließt mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

Tagesordnung:

-

Feststellung des Wahlergebnisses

(§§ 4, Abs. 5 Nr. 2, 9 Abs. 5 ThürKWG)

für die Gemeinderatsmitgliederwahl

Die Sitzung ist öffentlich.

Ebeleben, d. 14.05.2024

gez. i.A. Probst

Wahlleiter

Hier für die Gemeinde Rockstedt

Die 2. Sitzung des Wahlausschusses findet am Sonntag, d. 26. Mai 2024 um 19:00 Uhr im Gemeindebüro der Gemeinde Rockstedt statt.

Die Mitglieder des Wahlausschusses sowie die Beauftragten der Wahlvorschläge sind hiermit eingeladen.

Der Wahlausschuss ist bei Anwesenheit des Vorsitzenden ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Beisitzer beschlussfähig. Er beschließt mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

Tagesordnung:

-

Feststellung des Wahlergebnisses

(§§ 4, Abs. 5 Nr. 2, 9 Abs. 5 ThürKWG)

für die Gemeinderatsmitgliederwahl

Die Sitzung ist öffentlich.

Ebeleben, d. 14.05.2024

gez. i.A. Probst