nach § 67 Thüringer Kommunalordnung und
§ 31 Absatz 1 Satz 2 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung
Die Stadt Ebeleben als Eigentümerin bietet auf dem Weg der Öffentlichen Ausschreibung gegen Höchstgebot unter Angabe der Nutzung folgendes unbebautes Grundstück zum Kauf an:
| 02/25 | Gartenland in der Ortsrandlage des OT Allmenhausen der Stadt Ebeleben |
| zur Zeit verpachtet, hausnah - Mindestgebot: 3 €/qm |
| Flur 2, Flurstück 44/4, Neues Tor - 892 qm Grundstücksgröße |
| noch zu vermessende Teilfläche ca 850 qm = Verkaufsfläche |
| (verändert sich der Grundstückswert innerhalb der nächsten 10 Jahre nach dem Kauf z.B. in Bauland, ist vom Käufer der Differenzbetrag noch zu entrichten) |
Das Grundstück befindet sich im Ortsteil Allmenhausen, etwa fünf Kilometer von der Kernstadt Ebeleben entfernt. Die betreffende Fläche liegt außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplanes. Das Grundstück ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vermessen worden. Der Käufer übernimmt die Kosten, die im Rahmen dieses Vertrags entstehen (Notarkosten, Kosten für die Vermessung etc.)
Der Käufer muss die Gewähr bieten, dass er das Kaufobjekt in absehbarer Zeit in einen, dem Ortsbild entsprechenden ordentlichen Zustand versetzt.
Erwerbsanträge sind mit Nutzungskonzept sowie Benennung des Kaufpreises, unter Angabe der vorstehend angeführten laufenden Nummer 02/2025 mit der Kennzeichnung „Angebot Grundstücksausschreibung Ebeleben“ bis zum 27. Juni 2025 im verschlossenen Umschlag bei der Stadt Ebeleben, Liegenschaftsverwaltung, Rathausstraße 2, 99713 Ebeleben einzureichen.
Die Entscheidung über den Verkauf trifft der Stadtrat Ebeleben. Es besteht keine Pflicht, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen. Irrtum und Zwischenverkauf sind vorbehalten.
Die Stadt Ebeleben behält sich vor, auch nicht frist- und formgerechte Angebote zu berücksichtigen.
Es handelt sich bei dieser Ausschreibung um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten. Die Bestimmungen des Thüringer Vergabegesetzes, der Unterschwellen-vergabeordnung und der Vergabe/Vertragsordnung für Bauleistungen finden keine Anwendung.
Für die Vereinbarung eines Besichtigungstermins, Einsichtnahme in vorhandene Unterlagen oder weitere Auskünfte können Sie sich sehr gern telefonisch unter Tel-Nr. 036020/ 700-40 oder per E-Mail I.Truebenbach@ebeleben.de an die Liegenschaftsverwaltung der Stadt Ebeleben wenden.
Steffen Gröbel
Bürgermeister