Der Gemeinderat von Holzsußra hat in seiner Sitzung am 05.12.2024 mit Beschluss Nr. 22.2024 die Durchführung des Standardverfahrens für den Bebauungsplans Wohngebiet „Rockensußraer Weg“ entschieden und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Dazu wird der Vorentwurf, bestehend aus einem zeichnerischen Teil (A - Planzeichnung) und einem textlichen Teil (B - städtebauliche Begründung),
vom 02.06.2025 bis 11.07.2025
in der Stadtverwaltung Ebeleben, Rathausstraße Nr. 2 in 99713 Ebeleben, Zimmer 302 - Bauverwaltung, während folgender Dienstzeiten:
| Montag | 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr |
| Dienstag: | 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | 09:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr |
| Freitag: | 09:00 - 11:30 Uhr, |
zur Einsichtnahme und Erörterung öffentlich ausgelegt.
Die Planunterlagen stehen außerdem auf der Internetseite
der Stadt Ebeleben unter der Adresse der Stadt Ebeleben:
www.ebeleben.de/bauleitplanung/liste.html
als Download zur Verfügung.
Gleichzeitig besteht in diesem Zeitraum auch die Möglichkeit, die Planunterlagen in den Räumen der Gemeindeverwaltung Holzsußra, Lindenstraße 8, 99713 Holzsußra einzusehen. Dies ist möglich zu den Bürgersprechzeiten - jeweils mittwochs in der Zeit von 18.00-19.30 Uhr - oder nach Terminvereinbarung unter der Mobilnummer 0173.2877029.
Im weiteren Verlauf des Planverfahrens wird eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht zum Bebauungsplan erstellt.
Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, Einsicht in den Planentwurf zu nehmen und innerhalb der Auslegungsfrist ihre Anregungen schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift an die Gemeindeverwaltung Holzsußra einzureichen.
Datenschutz: Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Gemeinde Holzsußra (vertreten durch die erfüllende Gemeinde Ebeleben) in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. IS. l Buchst.e DatenschutzGrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Holzsußra, den 21.05.2025
Lupprian
Bürgermeister