Aufgrund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBI. S. 41 ff) in der derzeit geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Holzsußra folgende 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 erlassen:
§ 1
Der als Anlage beigefügte 2. Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt. Dadurch werden
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| erhöht | vermindert | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge | |
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| um € | um € | gegenüber bisher € | auf nunmehr € verändert |
| a) | im Verwaltungshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 11.900 |
| 394.400 | 406.300 |
| die Ausgaben | 11.900 |
| 394.400 | 406.300 |
| b) | im Vermögenshaushalt | ||||
| die Einnahmen |
| 260 | 87.560 | 87.300 |
| die Ausgaben |
| 260 | 87.560 | 87.300 |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird unverändert auf 0 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern werden wie folgt unverändert festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (A) | — 300 v.H. |
| b) | für bebaute und unbebaute Grundstücke (B) | 400 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 395 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird von 65.700 € um 2.000 € erhöht und damit auf 67.700 € neu festgesetzt.
§ 6
| 1. | Über- und außerplanmäßige Ausgaben gelten als unerheblich, wenn sie maximal 2.000,00 € je Haushaltsstelle nicht übersteigen. In diesen Fällen wird der Bürgermeister ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. |
| 2a. | Ausgabenveränderungen nach § 60 Abs. 2 Punkt 2 ThürKO gelten als erheblich ab einer Abweichung von 10.000,00 € je Haushaltsstelle. Hier wird nach § 60 ThürKO die Beschlussfassung eines Nachtragshaushaltes notwendig. |
| 2b. | Ausgabenveränderungen nach § 60 Abs. 3 Nr. 1 ThürKO (Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens und Baumaßnahmen) gelten als erheblich ab einer Abweichung von 5.000,00 € je Haushaltsstelle. Hier wird nach § 60 ThürKO die Beschlussfassung eines Nachtragshaushaltes notwendig. |
§ 7
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Holzsußra, den 09.10.2023
Lupprian — Siegel
Bürgermeister