Grundsätzlich sind Bürgerinnen und Bürger verpflichtet sich innerhalb von zwei Wochen nach Zuzug anzumelden. Das gleiche gilt auch für den Wechsel von Hauptwohnungen bzw. Wechsel oder Aufgabe der Nebenwohnung sowie für Umzüge innerhalb des Ortes.
Bei Wegzug ins Ausland ist es ebenfalls wichtig, sich innerhalb einer Woche vor Ausreisetermin abzumelden.
Vorzulegen sind: alle gültigen Personaldokumente und die Wohnungsgeberbescheinigung des Vermieters bzw. Eigentümers oder Nachweis über das eigene Eigentum.
Bürgerinnen und Bürger sind entsprechend ihrer Namensführung verpflichtet ab 16 Jahre ein gültiges Ausweisdokument, sprich Personalausweis oder Reisepass, zu besitzen.
Verlustanzeige:
Sollte ein Ausweisdokument verloren gehen, ist jeder verpflichtet, dies unverzüglich beim Einwohnermeldeamt anzuzeigen.
Ebenfalls muss das Wiederauffinden des verloren gemeldeten Ausweisdokumentes unverzüglich angezeigt werden.
Hinweis:
Durch die Verlustmeldung eines gültigen Personaldokumentes ist dieses nicht für den Reiseverkehr nutzbar, sondern erst wieder durch die unverzügliche Mitteilung des Widerauffindens bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes.
Das Einwohnermeldeamt der Stadt Ebeleben weist darauf hin, dass in den Bereichen Melde-, Personalausweis- und Passwesen bei Unterlassung Bußgeld erhoben wird.
Stadtverwaltung Ebeleben
Einwohnermeldeamt