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Ebelebener Bezirksblatt
Ausgabe 11/2024
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Amtliche Bekanntmachung der Wahlergebnisse:

Wahl des Bürgermeisters der Stadt Ebeleben

Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Stimmbezirke einschließlich des Ergebnisses der Briefwahl ergab folgendes Gesamtergebnis:

A

Wahlberechtigte insgesamt

2.310

B

Zahl der Wähler

1.435

C

Ungültige Stimmabgaben

234

D

Gültige Stimmabgaben

1.201

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

Mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf folgenden Bewerber:

Gröbel, Steffen (Freie Wählervereinigung)

Er ist zum Bürgermeister gewählt.

Jeder Wahlberechtigte und auch jeder in einem zugelassenen Wahlvorschlag aufgestellte nicht wahlberechtigte Bewerber kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Kyffhäuserkreis, Markt 8, 99706 Sondershausen wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

gez. Trübenbach

Wahlleiterin