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Ebelebener Bezirksblatt
Ausgabe 11/2024
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Amtliche Bekanntmachung der Wahlergebnisse:

Wahl des Ortsteilrates im Ortsteil Allmenhausen

Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Stimmbezirke einschließlich des Ergebnisses der Briefwahl ergab folgendes Gesamtergebnis:

A

Wahlberechtigte insgesamt

336

B

Zahl der Wähler

232

C

Ungültige Stimmabgaben

15

D

Gültige Stimmabgaben

217

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

Gewählt sind folgende Personen/Bewerber in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahl:

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Kyffhäuserkreis, Markt 8, 99706 Sondershausen wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

gez. Trübenbach

Wahlleiterin