Titel Logo
Ebelebener Bezirksblatt
Ausgabe 11/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtlicher Teil

Bekanntmachung

Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Dengler“ der Gemeinde Abtsbessingen

hier:

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung

gemäß § 3 (2) BauGB

Mit Beschluss Nr. 121/2023 vom 11.09.2023 hat der Gemeinderat Abtsbessingen beschlossen, das am 01.12.2022 eingeleitete Planverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Am Dengler“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB, als Bebauungsplan „Am Dengler“ im Standardverfahren fortzuführen. Dabei soll die bereits durchgeführte Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im ursprünglich eingeleiteten Planverfahren als frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in das nunmehr durchzuführende Standardverfahren einfließen. In Auswertung der Stellungnahmen wurden die Planunterlagen überarbeitet und der vorliegende Planentwurf erstellt.

Wesentliches Ziel der Planung

ist die planungsrechtliche Entwicklung von 2 Wohnbaugrundstücken an der bereits ausgebauten kommunalen Straße „Am Dengler“ am östlichen Rand der Ortslage Abtsbessingen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Abtsbessingen hat in seiner Sitzung am 19.05.2025 den Planentwurf des o.g. Bauleitplanes gebilligt und die Veröffentlichung der Planunterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Am Dengler“ der Gemeinde Abtsbessingen, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht mit Grünordnungsplan und Artenschutzfachbeitrag sowie alle wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen des Planverfahrens werden Ihnen gemäß § 3 (2) BauGB im Zeitraum:

vom 10.06.2025 bis einschließlich 11.07.2025

öffentlich im Internet unter der Adresse der Stadt Ebeleben:

www.ebeleben.de

www.ebeleben.de/bauleitplanung/liste.html

zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Als zusätzliches Informationsangebot werden die o.g. Planungsunterlagen im gleichen Zeitraum an nachfolgender Stelle, innerhalb der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt; fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder nach gesonderter Terminabsprache möglich:

Stadtverwaltung Ebeleben (Bauverwaltung),

Rathausstraße 02, 99713 Ebeleben

Montag

geschlossen

Dienstag

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Stellungnahmen können während der o.g. Frist von jedermann abgegeben werden. Die Übermittlung der Stellungnahmen sollte vorrangig auf elektronischem Wege an stadtverwaltung@ebeleben.de erfolgen. Außerdem können Stellungnahmen schriftlich an die Stadt Ebeleben, Rathausstraße 2, 99713 Ebeleben oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Gemeinde Abtsbessingen unberücksichtigt bleiben können.

Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen der Planverfahren sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:

der Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Dengler“ mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und sonstigen Sachgüter sowie der Grünordnungsplan mit Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung und ein Artenschutzfachbeitrag;

die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen Bodenschutz/Altlasten, Geologie, Arten- und Naturschutz, Immissionsschutz, Wasserrecht, verkehrliche Erschließung, Ver- und Entsorgung.

gez. Kumpf

Bürgermeisterin