Sehr geehrte Einwohner der Stadt Ebeleben
So oder so ähnlich liest es sich, nach dem aus einem kleinen Unfall ein ausgewachsener Nachbarschaftsstreit wird, der bis vor das Amtsgericht geht und allen Beteiligten eine Menge Arbeit, Nerven und vor allem Geld kostet.
Um den zwischenmenschlichen Schaden zu begrenzen und das Nachbarschaftsverhältnis nicht ganz zu ruinieren, hat der Gesetzgeber unseres Freistaates auf kommunaler Ebene die Schiedsstellen eingerichtet. Vom Stadtrat gewählt und von der Direktorin des Amtsgerichts zur Schiedsperson berufen, versuchen seit 2023 Herr Jörg Steinmetz aus dem Ortsteil Allmenhausen und seine Stellvertreterin Frau Silvia Kramer-Gröbel aus Ebeleben das schlimmste zu verhindern und eine gütliche Einigung herbeizuführen.
Aufgabe der Schiedsstelle ist es, eine Auseinandersetzung zwischen zwei Parteien zu schlichten, bevor sich die Fronten verhärten und die Gesichter beim Nicht-Grüßen einfrieren. Dabei ist die Schiedsperson kein Richter und spricht auch kein Urteil. Vielmehr ist deren Tätigkeit darauf ausgerichtet, eine Streitsache im Rahmen eines Vergleichs beizulegen.
Unsere Schiedsstelle ist dann örtlich zuständig, wenn wenigstens der Antragsgegner in der Stadt Ebeleben, in den Ortsteilen oder in den Gemeinden wohnt, für die die Stadt Ebeleben erfüllende Gemeinde ist. Unsere Schiedsstelle ist sachlich zuständig, um zivilrechtliche Ansprüche beizulegen. Dazu zählen unter anderem Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens sowie die klassischen Nachbarschaftsstreitigkeiten.
Unsere Schiedsstelle kann auch als Vergleichsbehörde für gesetzlich dafür vorgesehene Straftaten zur außergerichtlichen Erledigung eines Strafverfahrens tätig werden. Das ist u.a. bei Hausfriedensbruch, Beleidigung, Körperverletzung und Sachbeschädigung der Fall. Einigen sich die Parteien in einer Schlichtungsverhandlung auf Streitbeilegung und auf Schadensausgleich, die sogenannte Sühne, ist die Strafsache erledigt. Andernfalls können die Parteien Privatklage beim Amtsgericht einreichen.
Die Schiedsstelle mischt sich nicht von sich aus in die Angelegenheit der Bürger ein. Das Schlichtungsverfahren wird nur auf Antrag eröffnet. Vor jedem Schlichtungsverfahren finden mit allen Beteiligten separate Vorgespräche statt.
Eine zweite Variante der Schlichtung, die bei unkomplizierten Meinungsverschiedenheiten in Betracht kommt, sind sogenannte „Tür- und Angel-Angelegenheiten“, die ohne großes Verfahren mündlich an Ort und Stelle geklärt werden können, bevor es überhaupt zu einer Eskalation kommt.
Wenn zumindest Gesprächsbereitschaft aller Beteiligten besteht, lohnt sich ein Gang zur Schiedsstelle. In einem Vorgespräch wird geklärt, ob unsere Schiedsstelle zuständig ist. Nach Kontaktaufnahme und Gespräch mit dem Antragsgegner entscheidet die Schiedsperson über das weitere Vorgehen und lädt ggf. die Parteien zur Schlichtungsverhandlung.
Die Schiedspersonen arbeiten zwar ehrenamtlich, jedoch erhebt die Schiedsstelle Gebühren und läßt sich die Auslagen vom Antragssteller erstatten. Die Schiedsstelle kann außerdem bei ungebührlichen Verhalten oder nach unentschuldigtem Fernbleiben empfindliche Ordnungsstrafen verhängen.
Unsere Schiedspersonen sind von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet. Über alles, was in Vorgesprächen oder in der Schiedsverhandlung gesprochen wird, herrscht seitens der Schiedsstelle strenge Vertraulichkeit.
Werte Einwohner
Eine Privatklage vor Gericht ist ungleich aufwändiger, verhärtet die Fronten noch mehr, führt nur selten zur Einigung sondern immer zu einem Schuldspruch. Nach so einem Schuldspruch gibt es kein nachbarschaftliches Verhältnis mehr und es ist unwahrscheinlich, daß sich die beiden Parteien jemals wieder ins Gesicht sehen. Nicht zu unterschätzen sind außerdem die Gerichts- und Anwaltskosten, die schnell vierstellig werden können. Ein Schlichtungsverfahren kostet weniger als einhundert Euro und Angelegenheit kann in einer Verhandlung erledigt sein. Zu guter Letzt, aber nicht ganz unwichtig: Egal, wie die Schlichtung ausgeht, nur durch die Teilnahme an einem Schiedsverfahren gilt niemand als vorbestraft.
Wie ist die Schiedsstelle zu erreichen?
Steht im Amtsblatt unserer Stadt!
Sprechen Sie mit uns, bevor Sprachlosigkeit herrscht.