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Ebelebener Bezirksblatt
Ausgabe 12/2023
Amtlicher Teil
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Stadtrat Ebeleben - 11.05.2023

Übersichtslageplan mit zeichnerischer Abgrenzung des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das sonstige Sondergebiet (SO) zur Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage in der Stadt Ebeleben, Ortsteil Gundersleben

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans

„Photovoltaikfreiflächenanlage Gundersleben"

auf einer LPG-Anlage in der Stadt Ebeleben

gemäß § 12 BauGB

Beschlussvorlage - Nr.: 09-25-2023

Aufstellungsbeschluss

Erläuterungen zum Sachverhalt

Der Firma FEH Bauwerk-GmbH, Ginnheimer Straße 4, 65760 Eschborn, hat mit Schreiben vom 30.08.2022 bei der Stadt Eheleben einen Antrag auf Einleitung des Verfahrens gemäß §12 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage für die Flurstücke 166/5, 167/3, 167/6 in der Flur 5 der Gemarkung Gundersleben gestellt.

Weiterhin soll in einem Parallelverfahren gemäß §8 Abs. 3 Satz 1 BauGB der bestehende Flächennutzungsplan abgeändert werden. Ziel und Zweck der Änderung ist die Darstellung der Planfläche als Sondergebiet Photovoltaik.

Beschluss:

1.

Der Stadtrat der Stadt Ebeleben beschließt gemäß §1 Abs. 3 und §2 Abs. 1 des Baugesetzbuches, für den in der Anlage 1 ausgewiesenen Bereich in der Gemarkung Gundersleben einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das sonstige Sondergebiet (SO) zur Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage aufzustellen. Weiterhin beschließt der Stadtrat der Stadt Ebeleben gemäß §8 Abs. 3 Satz 1 BauGB im Parallelverfahren die Einleitung des Änderungsverfahrens für die fünfte Änderung des Flächennutzungsplans.

2.

Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist eine Umweltprüfung durchzuführen und ein Umweltbericht zu erstellen.

3.

Die Firma FEH Bauwerk GmbH verpflichtet sich, sämtliche Kosten des Planverfahrens zu tragen.

4.

Der Einleitungsbeschluss für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist ortsüblich bekannt zu machen.

Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses:

Rechtsgrundlagen:

Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBI. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBI. S. 127)