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Ebelebener Bezirksblatt
Ausgabe 12/2023
Amtlicher Teil
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Gemeinderat Abtsbessingen - 11.09.2023

Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes an der Straße „Am Dengler Abtsbessingen" in der Gemeinde Abtsbessingen nach § 13b BauGB für das Gebiet:

Gemarkung Abtsbessingen, Flur 1,

Flurstücke 138/1; 138/2; 141/2 und 175

Beschlussvorlage - Nr.: 121-2023

Begründung:

Der Gemeinderat der Gemeinde Abtsbessingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01.12.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes an der Straße „Am Dengler" in der Gemeinde Abtsbessingen nach § 13b BauGB im vereinfachten Verfahren beschlossen.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat entschieden, dass Freiflächen am Ortsrand einer Gemeinde nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13b Satz 1 BauGB ohne Umweltprüfung überplant werden dürfen (BVerwG, Urteil v. 18.7.2023, 4 CN 3.22).

Um einen rechtssicheren Bebauungsplan aufstellen zu können, ist somit eine Verfahrensänderung durchzuführen.

Beschluss:

Auf Grundlage des § 22 Abs. 3 Satz 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisverordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBI. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBI. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung i.V.m. § 12 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. 1 S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Abtsbessingen im öffentlichen Teil der Sitzung am 11.09.2023 das Folgende:

1.

Das Planverfahren des Bebauungsplanes wird wie folgt geändert:

2.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan an der Straße „Am Dengler" nach § 13b BauGB in der Gemarkung Abtsbessingen, Flur 1, Flurstücke 138/1; 138/2; 141/2 und 175 wird als Bebauungsplan an der Straße „Am Dengler" nach § 8 BauGB fortgeführt.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBl. I S. 176, ber. Nr. 214) m.W.v. 07.07.2023