Wir gratulieren
| • | im Amtsblatt der Stadt Ebeleben zum |
| 70., 75., 80., 85., 90., 95. und ab 100. Geburtstag jedes Jahr, |
| nur mit Einwilligungserklärung. |
| Diese ist schriftlich beim Einwohnermeldeamt einzureichen. |
| • | die „Thüringer Allgemeine“ gratuliert ab Juli 2023 |
| nicht mehr in der Tageszeitschrift. |
!!! Formulare können von der Internetseite
www.ebeleben.de !!!
unter >Verwaltung - Formulare ausgedruckt werden.
Gratulationen anlässlich von Ehejubiläen
(50., 60., 65., 70. und 75.) durch den Bürgermeister
möchten bitte von Angehörigen im Einwohnermeldeamt der Stadtverwaltung Ebeleben einen Monat vor dem Jubiläumstag angemeldet werden.
Glückwunschschreiben anlässlich von Ehejubiläen
(65., 70. und 75.) durch den Bundespräsidenten
möchten bitte von Angehörigen im Einwohnermeldeamt der Stadtverwaltung Ebeleben einen Monat vor dem Jubiläumstag angemeldet werden.
Einwohnermeldeamt
Stadt Ebeleben