Titel Logo
Ebelebener Bezirksblatt
Ausgabe 12/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aus dem Einwohnermeldeamt

Mitteilung zu Gratulationen der Stadtverwaltung Ebeleben

Wir gratulieren

im Amtsblatt der Stadt Ebeleben zum

70., 75., 80., 85., 90., 95. und ab 100. Geburtstag jedes Jahr,

nur mit Einwilligungserklärung.

Diese ist schriftlich beim Einwohnermeldeamt einzureichen.

die „Thüringer Allgemeine“ gratuliert ab Juli 2023

nicht mehr in der Tageszeitschrift.

!!! Formulare können von der Internetseite

www.ebeleben.de !!!

unter >Verwaltung - Formulare ausgedruckt werden.

Gratulationen anlässlich von Ehejubiläen

(50., 60., 65., 70. und 75.) durch den Bürgermeister

möchten bitte von Angehörigen im Einwohnermeldeamt der Stadtverwaltung Ebeleben einen Monat vor dem Jubiläumstag angemeldet werden.

Glückwunschschreiben anlässlich von Ehejubiläen

(65., 70. und 75.) durch den Bundespräsidenten

möchten bitte von Angehörigen im Einwohnermeldeamt der Stadtverwaltung Ebeleben einen Monat vor dem Jubiläumstag angemeldet werden.

Einwohnermeldeamt

Stadt Ebeleben