Hier für die Stadt Ebeleben
Der Stadtrat der Stadt Ebeleben hat in seiner Sitzung am 25.04.2024 mit Beschluss Nr. 08-28-2024 die
beschlossen.
Die Satzung ist zur rechtsaufsichtlichen Anzeige vorgelegt worden.
Am 15.5.2024 erfolgte die Eingangsbestätigung.
Die Satzung kann bekanntgemacht werden. (§ 21 Abs. 3 ThürKO)
Die Satzung wird hiermit nachfolgend bekanntgemacht.
Ebeleben, d. 11.06.2024
S. Gröbel
Bürgermeister