Seit dem 01.05.2026 gilt in Deutschland die neue gesetzliche Vorgabe für Lichtbilder bei der Beantragung von Ausweisdokumenten.
Ausgedruckte Papierfotos sind ausnahmslos nicht mehr zulässig!
Hierbei möchten wir auf Folgendes hinweisen:
Im Einwohnermeldeamt können systembedingt nur Lichtbilder für Kinder angefertigt werden, die bereits selbstständig sitzen können.
Die Erfahrungen der letzten Monate haben auch gezeigt, dass es aufgrund des hier verwendeten Lichtbildsystems sehr schwer ist, ein biometrisches Passbild für Kleinkinder im Alter von 0 - 4 Jahren zu erstellen.
Wir empfehlen daher, bei Kindern unter 4 Jahren die Bilder von einem zertifizierten Fachgeschäft anfertigen zu lassen. Diese können dann per QR-Code bei der Dokumentenbeantragung eingelesen werden.
Selbstverständlich wird versucht, ein biometrisches Passbild zu erstellen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!