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Ebelebener Bezirksblatt
Ausgabe 13/2023
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung

1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Abtsbessingen

Vollzug der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)

Die vom Gemeinderat Abtsbessingen beschlossene 1. Nachtragshaushaltssatzung samt Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 der Gemeinde Abtsbessingen ist der Rechtsaufsichtsbehörde zur rechtsaufsichtlichen Anzeige vorgelegt worden.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung wird hiermit bekanntgemacht.

Der 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Abtsbessingen liegt vom 13.12.2023 bis 27.12.2023 in der Stadtverwaltung Ebeleben, Rathausstr. 2, 99713 Ebeleben (Zimmer 205) zu jedermanns Einsichtnahme aus.

Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Haushaltsplan.

Kumpf

Bürgermeisterin