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Ebelebener Bezirksblatt
Ausgabe 13/2024
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

der Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Bellstedt

Mit Beschluss Nr. 06/2024 und 07/2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Bellstedt am 12.06.2024 die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Bellstedt, die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2022 und die Entlastung des Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen.

Die festgestellte Jahresrechnung mit ihren Anlagen, der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes, der Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung 2022 sowie die Beschlüsse über die Entlastung des Bürgermeisters und des Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2022 liegen öffentlich aus und können gemäß § 80 Absatz 4 der Thüringer Kommunalordnung vom 03.07.2024 bis 16.07.2024 während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung, Rathausstr. 2, 99713 Ebeleben (Zimmer 205), eingesehen werden.

Trietchen

Bürgermeister