Titel Logo
Ebelebener Bezirksblatt
Ausgabe 13/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtlicher Teil

Beabsichtigte Einziehung eines als öffentliche Verkehrsfläche gewidmeten Grundstückes - Teilfläche der öffentlichen Straße "Werkstraße“ gemäß § 8 Thüringer Straßengesetz

Es ist beabsichtigt, das Grundstück in der Gemarkung Ebeleben, Flur 9, Flurstück 129/273 und 129/213, das derzeit als öffentliche Gemeindestraße gewidmet ist, zum nächst möglichen Zeitpunkt einzuziehen, da diese Verkehrsfläche ihre Verkehrsbedeutung verloren hat. Mit Rechtskraft der Einziehung werden Gemeingebrauch (§ 14 Thür.StrG) und widerrufliche Sondernutzung (§18 Thür.StrG) entfallen.

Die Absicht der Einziehung wird hiermit gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 des Thüringer Straßengesetztes (Thür.StrG) vom 07.05.1993 (GVBl. S. 273) in der zur Zeit gültigen Fassung öffentlich bekannt gemacht.

Jedermann hat bis zum Ablauf von 3 Monaten nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Gelegenheit, bei der

Stadt Ebeleben, Bauverwaltung

Rathausstraße 2, 99713 Ebeleben

schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung zu erheben.

Nach Ablauf von 3 Monaten seit dieser öffentlichen Bekanntmachung ist vorgesehen, die Einziehung der in Rede stehenden öffentlichen Verkehrsfläche herbeizuführen.

Diese wird ebenfalls öffentlich bekannt gemacht und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen.

Ebeleben, den 02.Juli 2025

Gröbel

Bürgermeister

Anlage: Lageplan