Es ist beabsichtigt, das Grundstück in der Gemarkung Ebeleben, Flur 9, Flurstück 129/273 und 129/213, das derzeit als öffentliche Gemeindestraße gewidmet ist, zum nächst möglichen Zeitpunkt einzuziehen, da diese Verkehrsfläche ihre Verkehrsbedeutung verloren hat. Mit Rechtskraft der Einziehung werden Gemeingebrauch (§ 14 Thür.StrG) und widerrufliche Sondernutzung (§18 Thür.StrG) entfallen.
Die Absicht der Einziehung wird hiermit gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 des Thüringer Straßengesetztes (Thür.StrG) vom 07.05.1993 (GVBl. S. 273) in der zur Zeit gültigen Fassung öffentlich bekannt gemacht.
Jedermann hat bis zum Ablauf von 3 Monaten nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Gelegenheit, bei der
| Stadt Ebeleben, Bauverwaltung |
| Rathausstraße 2, 99713 Ebeleben |
schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung zu erheben.
Nach Ablauf von 3 Monaten seit dieser öffentlichen Bekanntmachung ist vorgesehen, die Einziehung der in Rede stehenden öffentlichen Verkehrsfläche herbeizuführen.
Diese wird ebenfalls öffentlich bekannt gemacht und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen.
Ebeleben, den 02.Juli 2025
Gröbel
Bürgermeister
Anlage: Lageplan