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Ebelebener Bezirksblatt
Ausgabe 13/2025
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Der Stadtrat der Stadt Ebeleben hat in seiner Sitzung am 19.06.2025 mit Beschluss- Nr.: 03-07-2025 die privatrechtliche Tarifordnung für das Schwimmbad Ebeleben erlassen.

Die Tarifordnung wird nachfolgend bekanntgemacht.

Ebeleben, d. 23.06.2025

gez. Gröbel

Bürgermeister

Tarif für das Freibad der Stadt Ebeleben

Der Stadtrat der Stadt Ebeleben hat in seiner Sitzung am 19.06.2025 nachstehenden Tarif für die Benutzung des Freibades der Stadt Ebeleben beschlossen:

§ 1

Tarife

(1) Für die Benutzung des Freibades Ebeleben werden folgende Tarife festgesetzt, ab 90 Minuten vor Schließung des Freibades gilt der Abendtarif in der jeweiligen Tageskarte:

1.

Tageskarte für einmalige Benutzung am Tage der Lösung

a)

Kinder bis zum 3. Lebensjahr

frei

b)

Kinder und Jugendliche

vom 3. bis 16. Lebensjahr

2,50 €

im Abendtarif

1,25 €

c)

Personen über 16 Jahre

4,00 €

im Abendtarif

2,00 €

2.

10er Blockkarte

für 10malige Benutzung des Bades in der Saison

a)

Kinder bis zum 3. Lebensjahr

frei

b)

Kinder und Jugendliche

vom 3. bis 16. Lebensjahr

20,00 €

c)

Personen über 16 Jahre

30,00 €

3.

Jahreskarten für die Dauer einer Saison

a)

Kinder bis zum 3. Lebensjahr

frei

b)

Kinder und Jugendliche

vom 3. bis 16. Lebensjahr

40,00 €

c)

Personen über 16 Jahre

60,00 €

4.

Gruppen (ab 10 Personen)

a)

Kinder und Jugendliche

vom 3. bis 16. Lebensjahr

2,00 €

im Abendtarif

1,00 €

b)

Personen über 16 Jahre

3,00 €

im Abendtarif

1,50 €

5.

Gebühr für Schwimmunterricht

(bis höchstens 10-maligen Unterricht)

a)

Kinder, Schüler bis zum 14. Lebensjahr

60,00 €

b)

Personen über 14 Jahre

70,00 €

6.

Gruppen aus der KITA „Helbespatzen“ Ebeleben

KITA-Gruppen und dazugehörige Erzieher/innen

während der tägl. Betreuungszeit

frei

In den vorstehenden Gebühren sind enthalten:

1.

Benutzung einer Wechselkabine

oder eines Gemeinschaftsumkleideraumes,

(2) Schwerbehinderte im Sinne des Schwerbehindertengesetzes und ihnen Gleichgestellte zahlen bei Ausweisvorlage die Hälfte der entsprechenden Eintrittspreise. Auch hier gilt der Abendtarif ab 90 Minuten vor Schließung des Freibades.

Schwerbehinderte mit dem Nachweis - Merkzeichen B - erhalten freien Eintritt.

(3) In Verlust geratene Tages-, Zehner-, Jahres-, oder Gruppenkarten werden nicht ersetzt.

Die Übertragung von Jahres-, und 10er- Karten ist nicht gestattet und hat ihre Einziehung zur Folge.

§ 2

In-Kraft-Treten

(1) Dieser Tarif für das Freibad Ebeleben tritt am 01.06.2025 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Tarifordnung vom 19.05.2021 außer Kraft.

Ebeleben, d. 19.06.2025 — (SIEGEL)

Gröbel

Bürgermeister

Bekanntmachung im Amtsblatt- Nr.:13/2025 vom: 02.07.2025