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Ebelebener Bezirksblatt
Ausgabe 14/2025
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Hier für die Stadt Ebeleben

Der Stadtrat der Stadt Ebeleben hat in seiner Sitzung am 19.06.2025 mit Beschluss Nr. 01-07-2025 die

Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Stadt Ebeleben beschlossen.

Die Satzung ist zur rechtsaufsichtlichen Anzeige vorgelegt worden.

Mit Schreiben vom 25.06.2025, in der Stadtverwaltung Ebeleben eingegangen am 01.07.2025, erfolgte die Eingangsbestätigung. Die Satzung kann bekanntgemacht werden. (§ 21 Abs. 3 ThürKO)

Die Satzung wird hiermit nachfolgend bekanntgemacht.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzungen von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen in Bezug auf die Hebesatz-Satzung wird gem. § 21 Abs. 4 ThürKO hingewiesen.

Ebeleben, d. 02.07.2025

St. Gröbel

Bürgermeister