Die vom Stadtrat Ebeleben beschlossene 1. Nachtragshaushaltssatzung samt Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 der Stadt Ebeleben ist der Rechtsaufsichtsbehörde zur rechtsaufsichtlichen Anzeige vorgelegt worden.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung wird hiermit bekanntgemacht.
Der 1. Nachtragshaushaltsplan der Stadt Ebeleben liegt vom 30.07.2025 bis 12.08.2025 in der Stadtverwaltung Ebeleben, Rathausstr. 2, 99713 Ebeleben (Zimmer 205) zu jedermanns Einsichtnahme aus.
Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Haushaltsplan.
Gröbel
Bürgermeister