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Ebelebener Bezirksblatt
Ausgabe 15/2025
Amtlicher Teil
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Ebeleben (Kyffhäuserkreis) für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund von § 60 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 28.01.2003, zuletzt geändert durch §§ 33, 49 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74), hat der Stadtrat der Stadt Ebeleben folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 erlassen:

§ 1

unverändert

§ 2

unverändert

§ 3

unverändert

§ 4

Die Festsetzungen gemäß § 4 der Haushaltssatzung werden aufgehoben. (*)

§ 5

unverändert

§ 6

unverändert

§ 7

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

ausgefertigt:

Ebeleben, den 22.07.2025

Gröbel

Bürgermeister  — - Dienstsiegel -

(*) nachrichtlich

Die festgesetzten Steuersätze (Hebesätze) gemäß der Neufassung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuern der Stadt Ebeleben ab dem Jahr 2025 (Hebesatzsatzung) vom 19.06.2025 lauten wie folgt: