Titel Logo
Ebelebener Bezirksblatt
Ausgabe 15/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung - Satzungsbeschluss

Hier für die Gemeinde Abtsbessingen

Der Gemeinderat der Gemeinde Abtsbessingen hat in seiner Sitzung am 19.05.2025 mit Beschluss Nr. 48/2025 die

Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebe-Satzsatzung) der Gemeinde Abtsbessingen

beschlossen.

Die Satzung ist zur rechtsaufsichtlichen Anzeige vorgelegt worden.

Mit Schreiben vom 25.06.2025, in der Stadtverwaltung Ebeleben eingegangen am 01.07.2025, erfolgte die Eingangsbestätigung. Die Satzung kann bekanntgemacht werden. (§ 21 Abs. 3 ThürKO)

Die Satzung wird hiermit nachfolgend bekanntgemacht.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzungen von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen in Bezug auf die Hebesatz-Satzung wird gem. § 21 Abs. 4 ThürKO hingewiesen.

Abtsbessingen, 22.07.2025

Kumpf

Bürgermeisterin