| hier: | Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB |
Der Gemeinderat der Gemeinde Abtsbessingen hat in seiner Sitzung am 01.12.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaik 6“ der Gemeinde Abtsbessingen beschlossen und das gesetzlich erforderliche Planverfahren gemäß BauGB damit eingeleitet.
Wesentliches Ziel der Planung
ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiland-Photovoltaikanlage auf dem Gelände der Agrargenossenschaft Abtsbessingen eG, nordwestlich der Ortslage Abtsbessingen, mit einer Flächengröße von ca. 2,9 ha.
Der Gemeinderat der Gemeinde Abtsbessingen hat in seiner Sitzung am 05.08.2024 den Planentwurf des o.g. Bauleitplanes gebilligt und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaik 6“ der Gemeinde Abtsbessingen, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht mit Grünordnungsplan und Artenschutzfachbeitrag sowie alle wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen des Planverfahrens werden Ihnen gemäß § 3 (2) BauGB im Zeitraum:
vom 19.08.2024 bis 23.09.2024
öffentlich im Internet unter der Adresse der Stadt Ebeleben:
www.ebeleben.de/bauleitplanung/liste.html
zur Einsichtnahme bereitgestellt.
Als zusätzliches Informationsangebot werden die o.g. Planungsunterlagen im gleichen Zeitraum an nachfolgender Stelle, innerhalb der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt; fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder nach gesonderter Terminabsprache möglich:
Stadtverwaltung Ebeleben (Bauverwaltung),
Rathausstraße 02, 99713 Ebeleben
| Montag | geschlossen |
| Dienstag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Freitag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Stellungnahmen können während der o.g. Frist von jedermann abgegeben werden. Die Übermittlung der Stellungnahmen sollte vorrangig auf elektronischem Wege an stadtverwaltung@ebeleben.de erfolgen. Außerdem können Stellungnahmen schriftlich an die Stadt Ebeleben, Rathausstraße 2, 99713 Ebeleben oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Gemeinde Abtsbessingen unberücksichtigt bleiben können.
Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen der Planverfahren sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:
der Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Photovoltaik 6“ mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und sonstigen Sachgüter sowie der Grünordnungsplan mit Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung und ein Artenschutzfachbeitrag;
die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen Bodenschutz/Altlasten, Geologie, Arten- und Naturschutz, Immissionsschutz, Wasserrecht, verkehrliche Erschließung, Ver- und Entsorgung.
Anlage: Übersichts- und Lageplan
gez. Kumpf
Bürgermeisterin