Flurbereinigungsbereich Nordthüringen
Franz-Weinrich-Straße 24
37339 Leinefelde-Worbis
Flurbereinigungsverfahren: Schlotheim
Az.: 1-3-0159
1. Einladung zur Informationsveranstaltung
In Vorbereitung der Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und des Anhörungstermins werden hiermit die Teilnehmer (Grundstückseigentümer) am Flurbereinigungsverfahren Schlotheim zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, die am
Mittwoch, dem 28.08.2024 um 18:00 Uhr
im Saal der Gaststätte (Dorfgemeinschaftshaus) Mehrstedt
in 99994 Nottertal-Heilinger Höhen, Mehrstedter Dorfstraße 70
stattfindet.
2. Bekanntgabe (Offenlegung) des Flurbereinigungsplanes
Gemäß § 59 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) wird der Flurbereinigungsplan den Beteiligten
| am Donnerstag, | 29.08.2024 | in der Zeit von 10:00 bis 16:00 Uhr, |
| am Montag, | 02.09.2024 | in der Zeit von 09:00 bis 15:00 Uhr und |
| am Dienstag, | 03.09.2024 | in der Zeit von 10:00 bis 18:00 Uhr |
in der Stadtverwaltung Nottertal-Heilinger Höhen, Markt 1, 99994 Nottertal-Heilinger Höhen Ortsteil Schlotheim bekannt gegeben.
Der Flurbereinigungsplan liegt in dieser Zeit zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Währenddessen stehen Beauftragte des TLBG zur Erläuterung und Auskunftserteilung zur Verfügung.
Den Beteiligten ist auf ihren Wunsch an Ort und Stelle die neue Feldeinteilung zu erläutern. Diesbezügliche Termine können während der Offenlegung des Flurbereinigungsplanes vereinbart werden.
3. Ladung zum Anhörungstermin
Im Flurbereinigungsverfahren Schlotheim findet die Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes gemäß § 59 Abs. 2 FlurbG
am Donnerstag, dem 05.09.2024, von 09:00 bis 15:00 Uhr
in Schlotheim, Stadtverwaltung Nottertal-Heilinger Höhen,
Markt 1, 99994 Nottertal-Heilinger Höhen statt.
Die Beteiligten werden hiermit geladen als
| a) | Eigentümer ihrer dem Flurbereinigungsverfahren unterliegenden Grundstücke, |
| b) | Inhaber von Rechten an Grundstücken, die dem Flurbereinigungsverfahren unterliegen, |
| c) | Landempfänger im Neuen Bestand. |
Widersprüche gegen den Inhalt des Flurbereinigungsplanes, insbesondere gegen die Abfindung und die Vermarkung der Grenzen des Flurbereinigungsgebietes, müssen die Beteiligten im Anhörungstermin vorbringen.
Eine Auskunftserteilung oder Erläuterung der Abfindung kann am Tag des Anhörungstermins nicht mehr erfolgen.
Beteiligte, die keinen Widerspruch erheben wollen, brauchen zum Anhörungstermin nicht erscheinen.
4. Zusendung von Auszügen aus dem Flurbereinigungsplan
Jeder Teilnehmer erhält als Anlage zu dieser Ladung einen Auszug aus dem Flurbereinigungsplan, der seine neuen Grundstücke nach Fläche und Wert sowie das Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm Eingebrachten nachweist. Dieser Auszug soll den Teilnehmern unabhängig von der Erläuterung des Flurbereinigungsplanes im Bekanntgabetermin (Ziffer 2) ermöglichen, ihre Abfindung tatsächlich und rechnerisch nachzuprüfen.
Es wird gebeten, diesen Auszug zu den Terminen nach Ziffer 1 und 2 mitzubringen.
5. Vertretungsbefugnis
Wer an der Wahrnehmung des Anhörungstermins verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte muss seine Vertretungsbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachweisen, die auch nachgereicht werden kann. Dies gilt auch für den Ehemann, falls er seine Frau vertritt und umgekehrt. Vollmachtvordrucke können beim Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Flurbereinigungsbereich Nordthüringen, Franz-Weinrich-Straße 24, 37339 Leinefelde-Worbis kostenlos in Empfang genommen werden.
Die Vollmacht muss von einer dienstsiegelführenden Stelle (z. B. Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung, Gerichts- oder Polizeibehörde) beglaubigt sein. Die Beglaubigung ist gebührenfrei.
Die Gebührenbefreiung bezieht sich nicht auf eine notarielle Beglaubigung.
Ohne Beglaubigung kann die Vollmacht vorerst anerkannt werden. Die Beglaubigung ist aber nachzuholen.
6. Datenschutzrechtlicher Hinweis
Im oben genannten Verfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet.
Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie auf der Internetseite des TLBG im Bereich Datenschutz oder direkt unter https://tlbg.thueringen.de/datenschutz abrufen. Auf Wunsch wird Ihnen auch eine Papierfassung zugesandt.
Leinefelde-Worbis, 08.08.2024
Im Auftrag
gez. Christian Löffelholz
Referatsleiter