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Ebelebener Bezirksblatt
Ausgabe 16/2024
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Flurbereinigungsbereich Nordthüringen

Franz-Weinrich-Straße 24

37339 Leinefelde-Worbis

Flurbereinigungsverfahren: Schlotheim

Az.: 1-3-0159

Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und Ladung zum Anhörungstermin

1. Einladung zur Informationsveranstaltung

In Vorbereitung der Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und des Anhörungstermins werden hiermit die Teilnehmer (Grundstückseigentümer) am Flurbereinigungsverfahren Schlotheim zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, die am

Mittwoch, dem 28.08.2024 um 18:00 Uhr

im Saal der Gaststätte (Dorfgemeinschaftshaus) Mehrstedt

in 99994 Nottertal-Heilinger Höhen, Mehrstedter Dorfstraße 70

stattfindet.

2. Bekanntgabe (Offenlegung) des Flurbereinigungsplanes

Gemäß § 59 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) wird der Flurbereinigungsplan den Beteiligten

am Donnerstag,

29.08.2024

in der Zeit

von 10:00 bis 16:00 Uhr,

am Montag,

02.09.2024

in der Zeit

von 09:00 bis 15:00 Uhr und

am Dienstag,

03.09.2024

in der Zeit

von 10:00 bis 18:00 Uhr

in der Stadtverwaltung Nottertal-Heilinger Höhen, Markt 1, 99994 Nottertal-Heilinger Höhen Ortsteil Schlotheim bekannt gegeben.

Der Flurbereinigungsplan liegt in dieser Zeit zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Währenddessen stehen Beauftragte des TLBG zur Erläuterung und Auskunftserteilung zur Verfügung.

Den Beteiligten ist auf ihren Wunsch an Ort und Stelle die neue Feldeinteilung zu erläutern. Diesbezügliche Termine können während der Offenlegung des Flurbereinigungsplanes vereinbart werden.

3. Ladung zum Anhörungstermin

Im Flurbereinigungsverfahren Schlotheim findet die Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes gemäß § 59 Abs. 2 FlurbG

am Donnerstag, dem 05.09.2024, von 09:00 bis 15:00 Uhr

in Schlotheim, Stadtverwaltung Nottertal-Heilinger Höhen,

Markt 1, 99994 Nottertal-Heilinger Höhen statt.

Die Beteiligten werden hiermit geladen als

a)

Eigentümer ihrer dem Flurbereinigungsverfahren unterliegenden Grundstücke,

b)

Inhaber von Rechten an Grundstücken, die dem Flurbereinigungsverfahren unterliegen,

c)

Landempfänger im Neuen Bestand.

Widersprüche gegen den Inhalt des Flurbereinigungsplanes, insbesondere gegen die Abfindung und die Vermarkung der Grenzen des Flurbereinigungsgebietes, müssen die Beteiligten im Anhörungstermin vorbringen.

Eine Auskunftserteilung oder Erläuterung der Abfindung kann am Tag des Anhörungstermins nicht mehr erfolgen.

Beteiligte, die keinen Widerspruch erheben wollen, brauchen zum Anhörungstermin nicht erscheinen.

4. Zusendung von Auszügen aus dem Flurbereinigungsplan

Jeder Teilnehmer erhält als Anlage zu dieser Ladung einen Auszug aus dem Flurbereinigungsplan, der seine neuen Grundstücke nach Fläche und Wert sowie das Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm Eingebrachten nachweist. Dieser Auszug soll den Teilnehmern unabhängig von der Erläuterung des Flurbereinigungsplanes im Bekanntgabetermin (Ziffer 2) ermöglichen, ihre Abfindung tatsächlich und rechnerisch nachzuprüfen.

Es wird gebeten, diesen Auszug zu den Terminen nach Ziffer 1 und 2 mitzubringen.

5. Vertretungsbefugnis

Wer an der Wahrnehmung des Anhörungstermins verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte muss seine Vertretungsbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachweisen, die auch nachgereicht werden kann. Dies gilt auch für den Ehemann, falls er seine Frau vertritt und umgekehrt. Vollmachtvordrucke können beim Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Flurbereinigungsbereich Nordthüringen, Franz-Weinrich-Straße 24, 37339 Leinefelde-Worbis kostenlos in Empfang genommen werden.

Die Vollmacht muss von einer dienstsiegelführenden Stelle (z. B. Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung, Gerichts- oder Polizeibehörde) beglaubigt sein. Die Beglaubigung ist gebührenfrei.

Die Gebührenbefreiung bezieht sich nicht auf eine notarielle Beglaubigung.

Ohne Beglaubigung kann die Vollmacht vorerst anerkannt werden. Die Beglaubigung ist aber nachzuholen.

6. Datenschutzrechtlicher Hinweis

Im oben genannten Verfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet.

Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie auf der Internetseite des TLBG im Bereich Datenschutz oder direkt unter https://tlbg.thueringen.de/datenschutz abrufen. Auf Wunsch wird Ihnen auch eine Papierfassung zugesandt.

Leinefelde-Worbis, 08.08.2024

Im Auftrag

gez. Christian Löffelholz

Referatsleiter