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Ebelebener Bezirksblatt
Ausgabe 17/2024
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Vollzug der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)

1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Freienbessingen

Die vom Gemeinderat Freienbessingen beschlossene 1. Nachtragshaushaltssatzung samt Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 der Gemeinde Freienbessingen ist der Rechtsaufsichtsbehörde zur rechtsaufsichtlichen Anzeige vorgelegt worden.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung wird hiermit bekanntgemacht.

Der 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Freienbessingen liegt vom 28.08.2024 bis 10.09.2024 in der Stadtverwaltung Ebeleben, Rathausstr. 2, 99713 Ebeleben (Zimmer 205) zu jedermanns Einsichtnahme aus.

Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Haushaltsplan.

Stennulat

Bürgermeister