Vollzug der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)
Die vom Gemeinderat Holzsußra beschlossene 1. Nachtragshaushaltssatzung samt Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 der Gemeinde Holzsußra ist der Rechtsaufsichtsbehörde zur rechtsaufsichtlichen Anzeige vorgelegt worden.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung wird hiermit bekanntgemacht.
Der 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Holzsußra liegt vom 28.08.2024 bis 10.09.2024 in der Stadtverwaltung Ebeleben, Rathausstr. 2, 99713 Ebeleben (Zimmer 205) zu jedermanns Einsichtnahme aus.
Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Haushaltsplan.
Lupprian
Bürgermeister