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Ebelebener Bezirksblatt
Ausgabe 17/2025
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

- Hier für die Gemeinde Abtsbessingen -

Hauptsatzung der Gemeinde Abtsbessingen

Der Gemeinderat der Gemeinde Abtsbessingen hat in seiner Sitzung am 23.06.2025 mit Beschluss Nr. 58/2025 die Hauptsatzung der Gemeinde Abtsbessingen beschlossen.

Die Satzung ist zur rechtsaufsichtlichen Anzeige vorgelegt worden.

Am 04.08.2025 erfolgte die Eingangsbestätigung.

Die Satzung kann bekanntgemacht werden. (§ 21 Abs. 3 ThürKO)

Die Satzung wird hiermit nachfolgend bekanntgemacht.

Ebeleben, d. 12.08.2025

J. Kumpf

Bürgermeisterin