- Hier für die Gemeinde Abtsbessingen -
Der Gemeinderat der Gemeinde Abtsbessingen hat in seiner Sitzung am 23.06.2025 mit Beschluss Nr. 61/2025 die
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung in kommunaler Trägerschaft und die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Gemeinde Abtsbessingen beschlossen.
Die Satzung ist zur rechtsaufsichtlichen Anzeige vorgelegt worden.
Am 18.08.2025 erfolgte die Eingangsbestätigung.
Die Satzung kann bekanntgemacht werden. (§ 21 Abs. 3 S.3 ThürKO)
Die Satzung wird hiermit nachfolgend bekanntgemacht.
Ebeleben, d. 19.08.2025
J. Kumpf
Bürgermeisterin