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Ebelebener Bezirksblatt
Ausgabe 18/2025
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

hier:

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

gemäß § 2 (1) BauGB

und der Öffentlichkeitsbeteiligung

gemäß § 3 (2) BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Abtsbessingen hat in seiner Sitzung am 01.09.2025 das gesetzlich erforderliche Planverfahren zur Aufstellung der Ergänzungssatzung „Weidengasse“ der Gemeinde Abtsbessingen eingeleitet. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist aus dem mit veröffentlichten Übersichtsplan ersichtlich. Gemäß § 2 (1) BauGB in der z.Z. gültigen Fassung wird dieser Beschluss hiermit bekannt gemacht.

Ziel der Planung ist es, am östlichen Rand der Ortslage von Abtsbessingen gelegene Grundstücke in die im Zusammenhang bebaute Ortslage einzubeziehen und den betroffenen Bereich damit für eine bauliche Nutzung (Bebauung mit max. ein Einfamilienhaus) planungsrechtlich vorzubereiten.

Das Planverfahren zur Aufstellung der Ergänzungssatzung „Weidengasse“ der Gemeinde Abtsbessingen soll gemäß § 34 (5) und (6) i.V.m. § 13 (2) Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB durchgeführt werden; somit ohne Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB, ohne Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a (1) BauGB. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB sowie der Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB wird abgesehen.

Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind zurzeit verfügbar: Regionalplan Nordthüringen (RP-NT 2012) und Entwurf des Grünordnungsplanes zur Ergänzungssatzung.

Auf Grund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt die Gemeinde Abtsbessingen zur Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß § 2 (4) Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für die Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass folgende Ermittlungen oder Ausführungen im Rahmen des in Rede stehenden Planverfahrens vorgesehen werden: Einholen der Stellungnahmen der Fachbehörden sowie der Öffentlichkeit.

Der Gemeinderat der Gemeinde Abtsbessingen hat in seiner Sitzung am 01.09.2025 den Planentwurf nebst Begründung und Anlagen gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Weidengasse“, bestehend aus der Planzeichnung sowie den textlichen Festsetzungen, der Begründung einschließlich aller Anlagen werden in der Zeit vom 15.09.2025 bis einschließlich 17.10.2025 auf der Internetseite der Stadt Ebeleben (erfüllende Gemeinde) unter der Adresse:

https://www.ebeleben.de/bauleitplanung/liste

zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB veröffentlicht.

Zusätzlich werden die o.g. Planungsunterlagen im gleichen Zeitraum in der Stadtverwaltung Ebeleben (Bauverwaltung) Rathausstraße 02, 99713 Ebeleben während der folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt und können von jedermann eingesehen werden:

Montag

geschlossen

Dienstag

von

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch

von

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag

von

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag

von

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind während der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich.

Stellungnahmen können während der o.g. Frist von jedermann abgegeben werden. Die Übermittlung der Stellungnahmen sollte vorrangig auf elektronischem Wege an stadtverwaltung@ebeleben.de erfolgen.

Bei Bedarf können Stellungnahmen schriftlich an die Stadt Ebeleben, Rathausstraße 02, 99713 Ebeleben oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift

vorgebracht werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Gemeinde Abtsbessingen unberücksichtigt bleiben können.

Anlage: Übersichts- und Lageplan

gez. Kumpf

Bürgermeisterin