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Ebelebener Bezirksblatt
Ausgabe 18/2025
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Vollzug der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)

1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Abtsbessingen

Die vom Gemeinderat Abtsbessingen beschlossene 1. Nachtragshaushaltssatzung samt Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 der Gemeinde Abtsbessingen ist der Rechtsaufsichtsbehörde zur rechtsaufsichtlichen Anzeige vorgelegt worden.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung wird hiermit bekanntgemacht.

Der 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Abtsbessingen liegt vom 10.09.2025 bis 23.09.2025 in der Stadtverwaltung Ebeleben, Rathausstr. 2, 99713 Ebeleben (Zimmer 205) zu jedermanns Einsichtnahme aus.

Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Haushaltsplan.

Kumpf

Bürgermeisterin