| Hier: | Abwägungs- und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB |
Erläuterung:
Die Erforderlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Dengler" der Gemeinde Abtsbessingen wird durch den Gemeinderat der Gemeinde Abtsbessingen gemäß § 1 (3) BauGB gesehen und wie folgt begründet:
Mit Beschluss Nr. 121/2023 vom 11.09.2023 hatte der Gemeinderat Abtsbessingen beschlossen, das am 01.12.2022 eingeleitete Planverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Am Dengler" im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB als Bebauungsplan „Am Dengler" im Standardverfahren fortzuführen.
Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Entwicklung von 2 Wohnbaugrundstücken an der bereits ausgebauten kommunalen Straße „Am Dengler" am östlichen Rand der Ortslage Abtsbessingen.
Der Bebauungsplan wird als sogenannter vorzeitiger Bebauungsplan gem. § 8 (4) BauGB vor der Aufstellung eines Flächennutzungsplanes der Gemeinde Abtsbessingen aufgestellt.
Der Planentwurf des Bebauungsplanes „Am Dengler" der Gemeinde Abtsbessingen wurde durch den Gemeinderat in der Sitzung am 19.05.2025 gebilligt und zur Veröffentlichung beschlossen.
Daraufhin fand im Zeitraum vom 10.06.2025 bis 11.07.2025 die formelle Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Im gleichen Zeitraum wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB am Planverfahren beteiligt. Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange waren keine Änderungen der Planunterlagen erforderlich. Seitens der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen abgegeben worden. Der Gemeinderat Abtsbessingen kann nunmehr, nach Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen gem. § 1 (7) BauGB, den abschließenden Satzungsbeschluss fassen.
Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind erforderlich und zurzeit verfügbar:
Regionalplan Nordthüringen RP-NT 2012, Offenlandbiotopkartierung, Umweltbericht mit Grünordnungsplan und Artenschutzfachbeitrag (Begründung Teil 2) sowie die im Planverfahren eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen.
Auf Grund der vorliegenden Erkenntnisse legt die Gemeinde Abtsbessingen zur Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß § 2 (4) Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für die Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass keine weiteren Ermittlungen im Rahmen des in Rede stehenden Planverfahrens vorgesehen sind.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Abtsbessingen beschließt in seiner öffentlichen Sitzung:
| a) | Die Abwägung der zum Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Dengler" der Gemeinde Abtsbessingen während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen nach pflichtgemäßer Prüfung gemäß § 1 (7) BauGB. |
| Die berücksichtigten, teilweise berücksichtigten und nicht berücksichtigten Stellungnahmen einschließlich der Abwägung der Gemeinde Abtsbessingen sind Bestandteil des Abwägungsprotokolls und liegen der Verfahrensakte bei. Die Mitteilung des Abwägungsergebnisses hat gemäß § 3 (2) Satz 4 BauGB zu erfolgen. |
| b) | Der Inhalt der Planzeichnung (Teil 1) und der Textlichen Festsetzungen (Teil 3) wird gemäß § 10 BauGB i.V.m. § 19 ThürKO als Satzung beschlossen. |
| c) | Die Begründung wird gebilligt. |
Rechtsgrundlagen:
| - | Aufstellung eines Bebauungsplanes: § 30 BauGB |
| - | Vorzeitiges Planverfahren gemäß § 8 (4) BauGB |
| - | Abwägungs- und Satzungsbeschluss gem. § 1 (7) und § 10 BauGB |
Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 02. Juli 2024 (GVBI. S. 270)