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Ebelebener Bezirksblatt
Ausgabe 19/2024
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Hier für die Stadt Ebeleben

Der Stadtrat der Stadt Ebeleben hat in seiner Sitzung am 22.08.2024 mit Beschluss Nr. 01-02-2024 die

Hauptsatzung der Stadt Ebeleben beschlossen.

Die Satzung ist zur rechtsaufsichtlichen Anzeige vorgelegt worden.

Am 03.09.2024 erfolgte die Eingangsbestätigung.

Die Satzung kann bekanntgemacht werden. (§ 21 Abs. 3 ThürKO)

Die Satzung wird hiermit nachfolgend bekanntgemacht.

Ebeleben, d. 17.09.2024

S. Gröbel

Bürgermeister