Hier für die Stadt Ebeleben
Der Stadtrat der Stadt Ebeleben hat in seiner Sitzung am 22.08.2024 mit Beschluss Nr. 01-02-2024 die
Hauptsatzung der Stadt Ebeleben beschlossen.
Die Satzung ist zur rechtsaufsichtlichen Anzeige vorgelegt worden.
Am 03.09.2024 erfolgte die Eingangsbestätigung.
Die Satzung kann bekanntgemacht werden. (§ 21 Abs. 3 ThürKO)
Die Satzung wird hiermit nachfolgend bekanntgemacht.
Ebeleben, d. 17.09.2024
S. Gröbel
Bürgermeister