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Ebelebener Bezirksblatt
Ausgabe 19/2024
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Hier für die Gemeinde Holzsußra

Der Gemeinderat der Gemeinde Holzsußra hat in seiner Sitzung am 27.07.2024 mit Beschluss Nr. 07/2024 die

Satzung der Gemeinde Holzsußra über die Freiwilligen Feuerwehr und den Wasserwehrdienst

beschlossen.

Die Satzung ist zur rechtsaufsichtlichen Anzeige vorgelegt worden.

Am 23.08.2024 erfolgte die Eingangsbestätigung.

Die Satzung kann bekannt gemacht werden. (§ 21 Abs. 3 ThürKO)

Die Satzung wird hiermit nachfolgend bekannt gemacht.

Ebeleben, d. 06.09.2024

gez. Lupprian

Bürgermeister