Hier für die Gemeinde Holzsußra
Der Gemeinderat der Gemeinde Holzsußra hat in seiner Sitzung am 27.07.2024 mit Beschluss Nr. 07/2024 die
Satzung der Gemeinde Holzsußra über die Freiwilligen Feuerwehr und den Wasserwehrdienst
beschlossen.
Die Satzung ist zur rechtsaufsichtlichen Anzeige vorgelegt worden.
Am 23.08.2024 erfolgte die Eingangsbestätigung.
Die Satzung kann bekannt gemacht werden. (§ 21 Abs. 3 ThürKO)
Die Satzung wird hiermit nachfolgend bekannt gemacht.
Ebeleben, d. 06.09.2024
gez. Lupprian
Bürgermeister